MAAS-BGW: Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz

Führungsaufgabe Arbeitsschutz

Betrieblicher Arbeitsschutz dient nicht nur der Sicherheit an den Arbeitsplätzen, sondern auch der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Mitarbeiter. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) konkrete ManagementAnforderungen zum ArbeitsSchutz definiert. Die MAAS-BGW sind ein praxiserprobter Managementstandard, mit dem Unternehmen den Arbeitsschutz als Führungsaufgabe in QM-Systeme, z.B. ISO 9001, integrieren können.

Integration in das QM-System

Ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 mit integriertem Arbeitsschutz gemäß MAAS-BGW bietet die Möglichkeit, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter systematisch und effizient in allen Betriebsabläufen zu organisieren, nachhaltig zu fördern und fortlaufend zu verbessern. Neben den Anforderungen der ISO 9001 werden die behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen – beispielsweise zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, zu Gefährdungsbeurteilungen sowie zur Notfallvorsorge – ins Managementsystem eingebunden.

Zertifizierungsprozess

Eine Zertifizierung nach MAAS-BGW erfolgt stets in Kombination mit dem Managementstandard ISO 9001. Die Zertifizierung hat eine Gültigkeit von drei Jahren und wird jährlich überwacht. Nach Ablauf der drei Jahre kann die Zertifizierung im Rahmen eines Wiederholungsaudits erneuert werden.

Zielgruppe

Die MAAS-BGW verstehen sich als branchenunabhängiger Managementstandard und sind in allen Unternehmen, ungeachtet ihrer Kernprozesse, Größe und Komplexität anwendbar:
  • Produktionsunternehmen, 
  • Handwerker,
  • Dienstleisterungsunternehmen.
Für Unternehmen, die bei der BGW versichert sind, ist eine Zertifizierung besonders interessant: 
  • Arzt- und Zahnarztpraxen,
  • Kliniken,
  • Rettungsdienste,
  • Apotheken,
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Vorteile

  • Senkung der Ausfallzeiten
  • Reduzierung der Unfallhäufigkeit und der damit verbundenen Kosten
  • verbesserte Wettbewerbsfähigkeit
  • Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität
  • Optimierung aller Prozesse
  • Erhöhung der Mitarbeitermotivation
  • verbesserte Rechtssicherheit