Prozessqualität Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung – Basis des Arbeitsschutzhandelns

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen. Die Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist in §5ArbSchG gesetzlich verankert und stellt die Basis für eine wirksame Prävention arbeitsbedingter Unfall- und Gesundheitsgefahren dar.
Mit der Inkraftsetzung und dem Vollzug der Bußgeldkataloge zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) LV 62 rückt die Gefährdungsbeurteilung in den Fokus der Überwachungsbehörden. Wird die Gefährdungsbeurteilung nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht durchgeführt, drohen betroffenen Unternehmen Bußgelder in nicht unerheblicher Höhe.

Der TÜV Thüringen Standard „Prozessqualität Gefährdungsbeurteilung“

Branchenneutral – Risiko minimierend – Kosten senkend

Der vom Expertenteam des TÜV Thüringen speziell für den europäischen Markt entwickelte Managementstandard ermöglicht es der anwendenden Organisation unter Zuhilfenahme etablierter Managementtechniken Gefährdungsbeurteilungen ab sofort systematisch und anforderungsgerecht anzubahnen.
Der Standard ist branchenneutral formuliert, d.h. unabhängig der Branche und der Art des Produkt- und Dienstleitungsangebotes eines Unternehmens anwendbar. Das Managementmodell bildet gleichzeitig die Grundlage für eine Zertifizierung, die das Engagement eines Unternehmens für Außenstehende wie z.B. Kooperationspartner, Zulieferbetriebe, Behörden und alle weiteren Marktteilnehmer exkulpierend und imagewirksam sichtbar macht. 

Zertifizierung

Der Standard „Prozessqualität Gefährdungsbeurteilung“ folgt einem prozessorientierten Ansatz und ist in vorhandene Managementsysteme wie z.B. ISO 9001, ISO 14001 leicht integrier- bzw. mit diesen kombinierbar. Die Zertifizierung kann sowohl eigenständig als auch in Kombination mit diesen und weiteren Managementstandards erfolgen. Im Besonderen ist die Kombination mit ISO 45001 (Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) hervorzuheben, da die Anbahnung der Gefährdungsbeurteilung gem. §5 ArbSchG als Subprozess eines Arbeitssicherheitsmanagementsystems verstanden werden darf.

Das Zertifikat bestätigt, dass das zertifizierte Unternehmen insbesondere für folgende Anforderungen bei der Anbahnung von Gefährdungsbeurteilungen wirksame Maßnahmen getroffen hat:
  • Berücksichtigung der Leitlinien der LASI zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
  • Einbeziehung der Arbeitsbereiche gem. § 6 (1) ArbSchG
  • Qualifikation, fachliche Eignung und Kompetenzerhaltung gem. § 2(5) BetrSichV
  • Bestellung Beauftragter Personen gem. §13 ArbSchG
  • Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie Fristen von wiederkehrenden Prüfungen
  • Dokumentation und Ablageorganisation gem. § 6 ArbSchG
  • Information von Beschäftigten und deren fachkundigen Unterweisung
  • Reaktion auf Änderungen betrieblicher Gegebenheiten gem. § 3 (7) BetrSichV

Vorteile der Zertifizierung

Die Zertifizierung nach dem Standard „Prozessqualität Gefährdungsbeurteilung“ erhöht die Rechtssicherheit des Unternehmens und reduziert die erforderlichen organisatorischen Aufwände für die Anbahnung von Gefährdungsbeurteilungen signifikant.