Wiederkehrende Prüfung von PV-Anlagen

Wie jede technische Anlage unterliegen auch Photovoltaik-Anlagen der Alterung und dem Verschleiß. Dadurch kann es zu Fehlfunktionen, zur Leistungsminderung oder auch zum Brand der PV-Anlage kommen. In einem solchen Schadenfall entstehen für den Eigentümer bzw. Betreiber enorme Kosten.
Um Schäden an der Anlage, von Personen und der Umwelt vorzubeugen sowie die Zuverlässigkeit der Stromerzeugung sicher zu stellen, ist eine regelmäßige Prüfung der PV-Anlage durch Sachverständige erforderlich.

Prüfung der PV-Anlage

Durch eine wiederkehrende Prüfung der PV-Anlagen können Mängel, die z.B. durch Alterung und Verschleiß entstehen, frühzeitig aufgedeckt bzw. erkannt werden. Dadurch kann ein Ausfall der PV- Anlage verhindert und damit verbundene hohe Kosten für Wartung und Instandsetzung sowie Ertragsverluste vorgebeugt werden. Geprüft wird auf der Grundlage gesetzlicher Verordnungen, Vorschriften und Normen, wie z.B.:
  • Unfallverhütungsvorschriften BGV A 3
  • Betriebssicherheitsverordnung und deren technische Regeln (z.B. TRBS 1201),
  • nach Landesbauordnung
  • nach Versicherungsbedingungen (VdS Klausel 3602)
  • VDE-Bestimmungen (VDE 0105-100; VDE 0126-23; DIN VDE 0100-712)

Prüfparameter

Abhängig von Alter, Zustand und Umgebungsbedingungen muss zunächst ein Prüfzyklus durch den Betreiber definiert werden. Empfohlen wird eine  maximale Prüffrist von 4 Jahren. In diesem Zyklus wird die Anlagenprüfung durchgeführt:
  • Bestandsaufnahme mit Prüfung auf sichtbare Beschädigungen oder Mängel
  • Abgleich der vorhandenen Dokumentation mit dem Anlagenbestand
  • Messtechnische Überprüfung, z.B. Messung Isolationswiderstand, Leerlaufspannung, Kurzschlussstrom, Leistung, niederohmige Verbindungen, Schutzpotentialausgleich
  • Wirksamkeitsprüfung für die Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung zum Personen- und Anlagenschutz
  • Funktionsprüfung
Alle Einzelergebnisse und ermittelten Parameter werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Eventuell festgestellte Mängel müssen unverzüglich oder in vereinbarten Zeiträumen durch den Betreiber beseitigt werden.

Vorteile

  • wirtschaftlicher Betrieb durch mangelfreie PV-Anlage
  • fehlerfreie Funktion der PV-Anlage
  • unabhängiger und objektiver Funktionsnachweis