Gebrauchstauglichkeit


Der TÜV Thüringen vergibt das freiwillige Prüfzeichen „Gebrauchstauglichkeit geprüft“, wenn Prüfungen an dem Produkt belegen, dass damit bestimmte Ziele besonders effektiv, effizient beziehungsweise zufriedenstellend erreicht werden. Dabei umfasst die Gebrauchstauglichkeit in der Regel die Benutzerfreundlichkeit oder auch die Ergonomie. Gegenstand der Prüfungen sind z.B. häufig auf den Nutzer einstellbare Möbel. Das Prüfzeichen gilt, so lange das Produkt nicht verändert wird und die Überwachung der Fertigung positiv verläuft.

Bis zum Jahr 2020 hat der TÜV Thüringen Prüfzeichen in einem anderen Design verwendet. Diese sind bis zu Ihrem Ablaufdatum weiterhin gültig.   

Mögliche Prüfkriterien

Mechanische Sicherheit:

Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Norm u.a. an die Standsicherheit, Festigkeit und Dauerbelastung

Funktionalität:

Das Produkt erfüllt uneingeschränkt alle Funktionen, die der Hersteller vorgibt.

Ergonomie:

Das Produkt erfüllt ergonomische Anforderungen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Es unterstützt damit die Leistungsfähigkeit des Benutzers und senkt die Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit des Benutzers auf ein Minimum.