Für Eltern

Liebe Eltern,

in ihrer Familiensache bei Gericht wurde ein psychologisches Sachverständigengutachten beauftragt und Sie fragen sich, was damit jetzt auf Sie zukommt? Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Überblick über psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht im Allgemeinen und unsere Arbeit im Speziellen geben:

Zunächst können durch die Richterin bzw. den Richter unterschiedliche Personen unterschiedlicher Professionen (Psycholog:innen, Ärzt:innen, Psychiater:innen, Pädagog:innen) beauftragt werden. Wichtig hierbei ist, dass spezifisches Fachwissen zumeist noch über die grundständige Ausbildung hinaus erworben sein muss. Beim TÜV Thüringen arbeiten Psychologinnen und Psychologen, welche alle neben Grundlagenwissen (Bindung, Entwicklungspsychologie, Psychopathologien) auch Wissen um die Trennungs- und Konfliktdynamiken in Familien, die Auswirkungen von Trennung/Scheidung auf die Familienmitglieder und über das Trennungskindverhalten besitzen. Darüber hinaus können sie komplexe Konstrukte wie die Erziehungsfähigkeit und das Kindeswohl erfassen und beurteilen.

Nach der richterlichen Beauftragung erhält der beauftragte Gutachter Akteneinsicht. Weiterhin finden Einzelgespräche mit Ihnen als Eltern (ggf. weiteres soziales Umfeld), den weiteren Verfahrensbeteiligten (Verfahrensbeistand, Jugendamt, etc.) sowie dem Helfersystem bzw. Erzieher:innen oder Lehrer:innen des Kindes statt. Weiterhin wird das Kind kennengelernt, der Kindeswille wird erhoben und es finden ggf. Verhaltensbeobachtungen statt. Einzelne Schritte werden mit Ihnen vorab besprochen und vorbereitet.

Für Sie ist wichtig zu wissen, dass wir im Auftrag des Gerichts handeln, Ihre Teilnahme an der Untersuchung oder auch einzelnen Terminen ist jedoch freiwillig.

Neben der Beantwortung einer konkreten Fragestellung können wir beauftragt werden, um Lösungen mit den Eltern zu erarbeiten und auf Einvernehmen hinzuwirken. Hierbei teilen wir die Annahme, dass für die betroffenen Kinder einvernehmliches Handeln der Eltern die beste Lösung in einer ohnehin schwierigen Situation darstellt. Dafür finden gemeinsame Elterngespräche statt oder auch ein runder Tisch, zu dem auch das Helfersystem eingeladen wird, um möglichst konfliktarme Lösungen herbeizuführen.

Spätestens zum Ende der Begutachtung teilen wir unsere Erkenntnisse mit Ihnen als Eltern. Wir besprechen dabei nicht nur mögliche Gefahren für das Kind, sondern versuchen auch, Sie in Ihrer Elternrolle zu bestärken, indem wir auf individuelle Stärken, Ressourcen und möglicherweise bisher ungenutzte Potentiale hinweisen. Grundsätzlich sollen die Begutachtung und die Arbeit mit Ihnen als Elternteil dazu dienen, dass die Beziehung zu ihrem Kind gefördert wird. Es geht nicht darum lediglich Mängel anzuprangern, sondern das Veränderungspotenzial in ihrer Familie zu erkennen und zu nutzen, um eine positive Entwicklung zu fördern.

Alle gewonnen und für die Beantwortung der Fragestellung relevanten Erkenntnisse während der Begutachtung werden an dem Auftraggeber in Form einer schriftlichen Darlegung der Einigungspunkte oder eines schriftlichen Gutachtens weitergeleitet.

Ihr Kontakt

Begutachtungsstelle für Rechtspsychologie

Fachliche Leitung: Dipl.-Psych. Katrin Gossow 

Tel.: 0341 222 878-12 
Fax: 0341 222 878-14
Mobil: 0151 2033 1643 

Für Sie vor Ort – Unsere Standorte:

Leipzig, Freiberg, Döbeln, Borna, Jena, Gera, Erfurt, Nordhausen, Zella-Mehlis, Schweinfurt, Eisenach, Bad Hersfeld, Gießen, Bamberg, Coburg, Erlangen, Würzburg

Bitte alle Gutachtenaufträge postalisch an:
TÜV Thüringen Begutachtungsstelle für Rechtspsychologie 
Gutenbergplatz 1 D 
04103 Leipzig  

Wichtiger Hinweis! Sie können unsere Gutachter:innen auch an allen Standorten der Begutachtungsstellen des TÜV Thüringen beauftragen.  Der Schriftverkehr erfolgt mit unserer Begutachtungsstelle in Leipzig.