
Begutachtung im Strafrecht
Aussagepsychologische Begutachtung | Glaubhaftigkeitsbegutachtung | Aussagetüchtigkeit
Die aussagepsychologische Begutachtung beschäftigt sich auf Grundlage des BGH-Urteils von 1999 (BGH 1 StR 618/98 - Urteil v. 30. Juli 1999 LG Ansbach) mit der Frage nach der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene). Auftraggeber sind Gerichte und Staatsanwaltschaften. Es werden auch Aufträge im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) durch Sozialgerichte und Behörden entgegen genommen. Es soll dabei nicht die Glaubwürdigkeit der Person, sondern die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben beurteilt werden, indem Wahrscheinlichkeitsaussagen zur Erlebnisbasis von Zeugenangaben getroffen werden. Weitere Schwerpunkte der aussagepsychologischen Untersuchung sind je nach Fragestellung die Aussagetüchtigkeit einer Person, die Qualität der Aussage und die Zuverlässigkeit der Äußerungen.
Besondere Schwerpunkte sind die Begutachtung von Kindern (ab 4 Jahren) und deren Aussagetüchtigkeit, die Begutachtung von Zeugen und Zeuginnen mit psychischen Störungen und kognitiven Einschränkungen. Aufgrund jahrelanger Weiterbildung, Supervision und Intervision garantieren die Gutachter:innen des TÜV Thüringens eine hohe Qualität der Gutachten, welche sich am aktuellen Stand der Wissenschaft orientieren.
Weiterhin sind die Gutachter:innen des TÜV Thüringen auch Ansprechpartner:innen für die Vermittlung von fachlichen Informationen in Form von Vorträgen, Stellungnahmen oder Presseanfragen. Unsere Gutachter:innen stehen Ihnen an allen Standorten der Begutachtungsstellen für Fahreignung des TÜV Thüringen für Aufträge zur Verfügung.