
Umgangspflegschaft und Umgangsbegleitung
Umgangspflegschaft
Wir vom TÜV Thüringen bieten Ihnen, neben unserer Sachverständigentätigkeit im Bereich des Familienrechts auch die Übernahme einer Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 BGB an.
Als Umgangspfleger:innen wahren wir die Einhaltung und Durchsetzung der gerichtlich angeordneten oder unter den Verfahrensbeteiligten vereinbarten Umgangsregelung. Dabei fungieren wir als „Fallmanager:innen“ für das Gericht und setzen die getroffene Entscheidung bestmöglich um.
Das Gericht hat eine Umgangspflegschaft angeordnet – was kommt jetzt als Elternteil auf mich zu?
Eine Umgangspflegschaft dient der Organisation und Durchführung der Umgangskontakte durch Vermittlung zwischen den Eltern. Der Umgangspfleger oder die Umgangspflegerin ist befugt, zu bestimmen, wie der vom Gericht geregelte Umgang der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil (auch gegen den Willen des anderen Elternteils) durchgesetzt wird. Dabei ist der oder die Umgangspfleger:in der „Case-Manager“ des Gerichtes.
Die Aufgaben der Umgangspflegerin oder des Umgangspflegers sind:
- Die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen
- nach Bedarf auch die Vorbereitung des Umgangs, Anwesenheit bei der Übergabe des Kindes an den umgangsberechtigten Elternteil sowie bei der Rückgabe vor Ort sein.
Wurde bei Ihnen vom Gericht eine Umgangspflegschaft angeordnet, werden wir erst Kontakt mit Ihnen aufnehmen, wenn eine offizielle Bestellung vom zuständigen Gericht vorliegt. Anschließend wird der Umgangspfleger bzw. die Umgangspflegerin mit Ihnen gemeinsam die Durchführung der Umgänge besprechen.
Umgangsbegleitung
Als psychologische Umgangsbegleitung soll der Kontakt zwischen Kind und Erwachsenen gefördert, unterstützt und begleitet werden. Dabei haben wir die Bedürfnisse des Kindes im Blick und fördern die Bezugsperson in der Umgangssituation ganz konkret, diese zu erkennen und zu berücksichtigen. Die Beziehung oder Bindungen zwischen Kind und Bezugsperson soll dadurch gefördert und verstärkt werden, damit ein Umgang bestmöglich gelingen und für beide Seiten wohlwollend gestaltet werden kann.
Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin erhält eine detaillierte Zusammenfassung aller begleiteten Umgänge sowie eine professionelle psychologische Einschätzung.
Als Psycholog:innen mit teilweise therapeutischen Zusatzqualifikationen sind wir in der Lage, Mechanismen, die zu Umgangsstörungen beitragen, frühzeitig aufzudecken, diese mit den Eltern zu besprechen und Lösungsmöglichkeiten mit den Beteiligten zu erarbeiten. Eine Beauftragung unserer Mitarbeiterinnen ist daher besonders geeignet bei:
- Eltern mit psychischen Erkrankungen
- Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten
- Umgangsverweigerung
- Traumatisierung
- Bindungsstörungen
- sonstigen Auffälligkeiten im Umgang
Als Psycholog:innen des TÜV Thüringen stehen wir verschiedenen Familiengerichten in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als Umgangspfleger:innen und/oder Umgangsbegleiter:innen zur Verfügung.