Untersuchung zur Waffentauglichkeit

Eignungsfeststellung für Waffenbesitzer | § 6 Waffengesetz | Untersuchung Waffentauglichkeit

Waffenbesitzer tragen im Umgang mit ihren Waffen eine besondere hohe Verantwortung und müssen über eine entsprechende persönliche Eignung verfügen. Die persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen wird im § 6 des Waffengesetzes geregelt. Danach müssen Waffenbesitzer oder -erwerber eine fachpsychologische und/oder fachärztliche Untersuchung zur Eignung absolvieren..  

Begutachtung der Waffentauglichkeit beim TÜV Thüringen

Wie bekomme ich einen Termin?
Wenn Sie Interesse an einem fachpsychologischen Gutachten nach dem WaffG haben, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu uns auf.

Übersicht unserer Begutachtungsstellen 

Brauchen Sie vorab Unterlagen von mir?
Wir bieten zwei unterschiedliche Untersuchungen an:
  • psychologische Untersuchung bei Unterschreitung des Mindestalters und
  • medizinisch-psychologische Untersuchung bei Eignungsbedenken.
Sie erhalten vorab von uns einen Fragebogen, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen sollen, zudem brauchen wir eine Schweigepflichtentbindung zur Anforderung von Unterlagen von der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde. Alle Unterlagen erhalten Sie nach vorheriger telefonischer Absprache von uns per Post. Sofern alle notwendigen Unterlagen (Fragebogen, Schweigepflichtentbindung, Unterlagen der Behörde und ggf. weitere Befunde) bei uns vorliegen, erhalten Sie eine schriftliche Einladung für ein persönliches Gespräch.     

Wie ist der allgemeine organisatorische Ablauf der Untersuchung?
  1. Terminanfrage an eine Begutachtungsstelle Ihrer Wahl
  2. Ihre Zuarbeit (Fragebogen, Schweigepflichtentbindung), Zuarbeit der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde (Unterlagen), ggf. weitere Befunde
  3. Sie erhalten eine schriftliche Einladung zum persönlichen Gespräch (ggf. ärztl. Untersuchung, computergestützte Testverfahren)
  4. Bezahlung (per Vorkasse), zur Zeit nur Vorkasse
  5. Durchführung der Untersuchung je nach Anlass (planen Sie 3-5 Stunden ein)
  6. Das Gutachten erhalten Sie i. d. R. ca. 10 Werktage nach Eingang des letzten Befundes per Post.    

Ihr Kontakt

Begutachtungsstelle für Rechtspsychologie

Fachliche Leitung: Dipl. Psych. Katrin Gossow 

Tel.: 0341 222 878-12 
Fax: 0341 222 878-14
Mobil: 0151 2033 1643 

Für Sie vor Ort – Unsere Standorte:

Leipzig, Freiberg, Döbeln, Borna, Jena, Gera, Erfurt, Nordhausen, Zella-Mehlis, Schweinfurt, Eisenach, Bad Hersfeld, Gießen, Bamberg, Coburg, Erlangen, Würzburg

Bitte alle Gutachtenaufträge postalisch an:
TÜV Thüringen Begutachtungsstelle für Rechtspsychologie 
Gutenbergplatz 1 D 
04103 Leipzig  

Wichtiger Hinweis! Sie können unsere Gutachter:innen auch an allen Standorten der Begutachtungsstellen des TÜV Thüringen beauftragen.  Der Schriftverkehr erfolgt mit unserer Begutachtungsstelle in Leipzig.
Anfrageformular Begutachtungsstelle für Fahreignung
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