Verkehrs- und Arbeitssicherheit

Der verkehrssichere Zustand von gewerblich genutzten Fahrzeugen unterliegt laut Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einer jährlichen Prüfung durch einen Sachkundigen. Die Prüfung des betriebssicheren Zustandes betrifft die gesamte gewerblich genutzte Fahrzeugflotte.

Prüfung des betriebssicheren Zustands gewerblich genutzter Fahrzeuge

Die Untersuchung des betriebssicheren Zustandes durch den Sachkundigen umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand des Fahrzeuges. Zusätzlich zur fahrzeugtechnischen Prüfung kann die Prüfung von Aufbauten und Einrichtungen erforderlich sein. Die Kfz-Prüfingenieure des TÜV Thüringen sind Sachkundige im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift und dürfen diese Prüfung durchführen. Der Nachweis des verkehrssicheren Zustandes ist auch dann erbracht, wenn ein mängelfreies Ergebnis bei der Hauptuntersuchung (HU) vorliegt. Das bedeutet, dass Lkw, Busse, Taxi und Mietwagen, die ja ohnehin jährlich zur HU vorgestellt werden müssen, nur einen zusätzlichen Nachweis des arbeitssicheren Zustandes benötigen. Für alle anderen gewerblich genutzten Fahrzeuge wie Transporter, Pool-Fahrzeuge ect. gilt, dass sie im Jahr, in dem sie nicht zur HU müssen, den Nachweis der Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 (ehemals UVV BGV D29) erbringen müssen. Gewerbetreibende, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, riskieren ein Bußgeld.

Arbeitssicherheit

Über den sicheren Betrieb von Fahrzeugen hinaus, sind Unternehmen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsmittel beziehungsweise Betriebsprozesse durchzuführen und diese zu dokumentieren. Dies gilt im Übrigen laut Bundesunfallkassen-Neuordnungsgesetz inzwischen auch Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigen.