Verifizierung von Treibhausgas-Emissionsberichten


Emissionsrechtehandel

Der Handel mit Emissionsrechten ist ein im Kyoto-Protokoll verankertes Instrument zur Reduzierung der weltweiten Treibhausgase. Um Ihren Verpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll nachzukommen, haben die Staaten der Europäischen Union im Jahr 2005 das EU-Emissionshandelssystem  (EU-ETS) eingeführt. Der EU-Emissionsrechtehandel betrifft nur die Treibhausgas-Emissionen ausgedrückt in CO2-Äquivalent und erfolgt zwischen den Unternehmen auf der Grundlage staatlich festgelegter Kontingente und Reduktionsvorgaben. Entsprechend der europäischen Emissionshandelsrichtlinie sind vor allem Betreiber von großen Energieanlagen sowie von energieintensiven Industrieanlagen zur Teilnahme am System verpflichtet. Derzeit sind etwa 10.000 Anlagen, die etwa 36 % der Treibhausgase in Europa verantworten, im System geführt. Diese müssen Ihre jährliche Emissionsmenge über eine entsprechende Anzahl von Emissionsberechtigungen (Zertifikaten) decken. Dabei muss die von den Unternehmen gemeldete jährliche Emissionsmenge durch eine unabhängige, akkreditierte Verifizierungsstelle geprüft und bestätigt sein. Die Emissionsberechtigungen (Zertifikate) können auf dem Markt frei gehandelt werden. Der entstehende Preis für die Zertifikate setzt den Anreiz für Unternehmen, die Treibhausgas-Emissionen zu senken.


Vorteile der Verifizierung

  • Fachgerechte und zeitnahe Prüfung und Verifizierung Ihres Emissionsberichts und Zuteilungsantrags
  • Die Prüfer der Verifizierungsstelle verfügen über langjährige Erfahrungen im Energie- und Anlagenbereich
  • Die Prüfer sorgen für die rechtskonforme Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten
  • Argumentation zur Reduzierung von Treibhausgasen


Verifizierungsstelle gemäß ISO 14065

Der TÜV Thüringen e.V. ist eine nach DIN EN ISO 14065 akkreditierte Verifizierungsstelle (DAkkS Urkunde: D-VS-16006-01-00) und besitzt damit die Zulassung zur Prüfung von Emissionsberichten und Zuteilungsanträgen. Bei der Verifizierung wird der Bericht geprüft hinsichtlich:

  • Zuverlässigkeit (keine Falschangaben)
  • Richtigkeit (Übereinstimmung mit der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen und dem Monitoringkonzept)
  • Vollständigkeit (Berücksichtigung aller geforderten Unterlagen und Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Standards)


Ihr Weg zur Verifizierung

Die Bearbeitung von Verifizierungen für Umweltinformationen erfolgt nach einem normativ festgelegten und extern überprüften Verfahren.