
DIN EN ISO 9001:2015 - Ressourcen zur Überwachung und Messung
Für Dienstleister war es aufgrund einiger Formulierungen der DIN EN ISO 9001 oft sehr schwierig, die Normforderungen auf die eigene Unternehmenspraxis zu übertragen. Was tun, wenn es keine justierbaren, kalibrierbaren und auf Messnormale rückführbaren Messmittel gibt?
Im Kapitel 7.1.5 der DIN EN ISO 9001:2015 wird die Anwendbarkeit sowohl für den Produktionssektor als auch für den Dienstleistungsbereich deutlich. Dort, wo sich die Vorgängernorm ausschließlich auf „Überwachungs- und Messmittel“ bezog, trifft der Normanwender nun auf den erweiterten Begriff der „Ressourcen zur Überwachung und Messung“.
Was verbirgt sich hinter den Forderungen des Kap. 7.1.5?
Im ersten Schritt sind die für das Monitoring der Prozesse und Produkte benötigten Ressourcen zu ermitteln. Ressourcen – das sind alle materiellen aber auch immateriellen Hilfsmittel und Quellen des Unternehmens, um gültige und zuverlässige Überwachungs- und Messergebnisse sicherzustellen.
Messmittel können technischer und nicht-technischer Art sein. Gerade im Dienstleistungsbereich sind zahlreiche nicht - technische Messmittel vorzufinden, die oftmals nicht als solche identifiziert und infolge dessen nicht überwacht werden. Hier ist in Zukunft besondere Aufmerksamkeit geboten. Zum Beispiel ist bei Bildungsdienstleistungen eine Klausur oder eine schriftliche Zwischenprüfung im weitesten Sinne als ein Messmittel zur Evaluation des Lernerfolges zu betrachten.
Neben technischen und nicht - technischen Messmitteln zählen im Sinne der Norm auch das Wissen und die Kompetenz zu den Ressourcen. Vor allem bei technisch hochkomplexen oder auch softwaregestützten Messmittelsystemen ist eine entsprechende Befähigung der Mitarbeiter unerlässlich. Ohne ausreichendes Wissen und Erfahrung lassen sich solche Messmittel in der Praxis nicht verlässlich anwenden.
Hat das Unternehmen die geeigneten Ressourcen zur Überwachung und Messung identifiziert und bereitgestellt, gilt es deren Eignung auch aufrechtzuerhalten.
Nachweis über die Eignung der Ressourcen
Dokumentierte Informationen sind als Nachweis für die Eignung der ausgewählten Ressourcen aufzubewahren.
Mögliche Maßnahmen und Nachweise
- Ressourcenbedarfsermittlung
- Prüfplanungskonzept
- Prüfplan und Prüfanweisungen
- Qualifikationsanforderungen und Qualifikationsnachweise Prüfer
Messtechnische Rückführbarkeit
Insofern messtechnische Rückführbarkeit eine Anforderung darstellt, müssen Messmittel weiterhin:
- in bestimmten Abständen oder
- vor Anwendung kalibriert, verifiziert oder beides werden
- gekennzeichnet werden, um deren Status bestimmen zu können
- geschützt werden vor Einstellungsveränderungen, Beschädigung oder Verschlechterung bzgl. des Kalibrierstatus.