Druckbehälter Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Druckbehälteranlagen sind Druckanlagen in denen mindestens
ein Druckbehälter als überwachungsbedürftiges Anlagenteil vorhanden ist. Zusammen
mit Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktionen, druckhaltenden Ausrüstungsteilen
und gegebenenfalls weiteren Druckgeräten bilden diese die überwachungsbedürftige
Anlage. Den Umfang der Anlage legt der Arbeitgeber in der
Gefährdungsbeurteilung fest. Je nach Komplexität der Verfahrenstechnik ergeben
sich unterschiedliche Anlagenbeschreibungen. Solche Anlagen sind nach
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) prüfpflichtig. Der Prüfumfang für die
Anlage mit den darin befindlichen Anlagenteilen ist ebenfalls in der
Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber festzulegen.
Generell sind Prüfungen vor Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme
nach prüfpflichtiger Änderung und wiederkehrend durchzuführen. Der Prüfaufwand ergibt
sich aus der Größe und Komplexität der Anlage. So hat ein Chemiekomplex einen
anderen Prüfaufwand als beispielweise eine recht einfache Druckbehälteranlage, die in Werkstätten
eingesetzt wird.
Zu den klassischen Gefahrenpotenzialen einer
Druckbehälteranlage kommen
neue Gefährdungen
durch die Digitalisierung und Vernetzung hinzu. Der digitalen Anlagensteuerung kommt dabei einer besonderen Bedeutung zu, über sie muss die funktionale Sicherheit gewährleistet werden. Das heißt, die Anlage muss in jedem Betriebszustand auch bei Störungen
sicher betrieben werden können. Weiterhin muss sie gegen externe Kompromittierung
geschützt sein. Die Risiken zur Cybersicherheit muss der Arbeitgeber seit
neuestem auch in der Gefährdungsbeurteilung der Anlage bewerten und
dokumentieren.
ZÜS Prüfung von Druckbehälteranlagen
Die Sicherheit der Druckbehälteranlagen ist vor erstmaliger
Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung bis
zur nächsten Prüfung festzustellen. Dazu werden Ordnungsprüfungen und technische
Prüfungen durchgeführt. Bei der Ordnungsprüfung wird die Dokumentation auf deren
Vorhandensein und Plausibilität überprüft.
Die
technische Prüfung umfasst die Bewertung der ordnungsgemäßen Errichtung oder Instandsetzung
der Anlage einschließlich der Anlagenteile. Dabei wird Augenmerk auf Montage
und Installation, die Aufstellung und die Funktionsfähigkeit der technischen
Schutzmaßnahmen gelegt.
Druckbehälter werden nach verschiedenen Kriterien geprüft
Eine Druckbehälteranlage besteht aus verschiedenen Anlagenteilen. Das können Druckbehälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile und Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion sein. Für Druckbehälter werden folgende Einzelprüfungen unterschieden:
- Äußere Prüfung: Sicht- und Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen und des äußeren Zustandes der Anlage
- Innere Prüfung: Bewertung des inneren Zustandes des Kessels auf Korrosion, Schäden an Schweißnähten und Behälterwandungen
- Festigkeitsprüfung: Frühzeitiges Erkennen von Defekten am Kessel durch Beaufschlagen mit einem Prüfdruck
Prüfkonzepte
Der TÜV Thüringen verwendet modernste Prüfverfahren, die es dem Betreiber erlauben, ein durch die zugelassene Überwachungsstelle bestätigtes Prüfkonzept einzusetzen. Mit den vom TÜV Thüringen eingesetzten Prüfverfahren lassen sich gleichwertige sicherheitstechnische Prüfaussagen treffen.
Neben der besseren Prüfaussage ergeben sich weitere Vorteile für den Betreiber. So können zum Beispiel die Vor- und Nachbereitungsmaßnahmen der Prüfung reduziert werden. Gegenüber herkömmlichen Prüfungen fallen nur geringe oder keine Betriebsunterbrechungen an. In der Regel ergeben sich dadurch geringer Gesamtkosten für die Prüfung. Weiterhin lassen sich zum Beispiel beim Ersatz der Festigkeitsprüfung Ressourcen schonen. Diese Prüfung wird dann ohne Wasser als Prüfmedium erfolgen, was das Verfahren nachhaltiger macht.
Bundesweite Prüfung
Der TÜV Thüringen e.V. als zugelassene Überwachungsstelle verfügt über die ZÜS-Prüfzulassung für Druckbehälteranlagen in allen Bundesländern. Darüber hinaus ist der TÜV Thüringen auch als akkreditierte Inspektionsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 zugelassen.
Rechtliche Grundlagen (BetrSichV & ÜAnlG)
Druckbehälter gelten als überwachungsbedürftige Anlagen, die nach dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) prüfpflichtig sind.
Nach dem ÜAnlG werden Anlagen als überwachungsbedürftig angesehen, wenn sie gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch sie Beschäftigte gefährdet werden können und wenn von ihnen beim Betrieb erhebliche Risiken für die Sicherheit und die Gesundheit insbesondere Beschäftigter ausgehen können und sie deshalb als überwachungsbedürftige Anlagen bestimmt sind.
Das Überwachungsbedürfte Anlagen Gesetz (ÜAnlG) regelt darüber hinaus nicht nur die Pflichten der Betreiber sowie die Aufgaben und Pflichten der zugelassenen Überwachungsstellen, sondern auch Bußgeld- und Strafvorschriften.
Mehr Informationen zum ÜAnlG: https://www.gesetze-im-internet.de/_anlg/
Wie oft müssen Druckbehälter geprüft werden?
Die maximalen Prüffristen für Druckbehälter sind in der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 2, Abschnitt 4 beschrieben. Link zur BetrSichV: https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/anhang_2.html
Die festzulegenden Prüffristen des Druckbehälters werden in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt.
Prüfung Cybersicherheit an Druckgeräteanlagen
Längst werden nicht mehr nur Computersysteme und Datenbanken gehackt, auch technische Anlagen können durch unerwünschte Zugriffe von unbekannten Dritten beeinflusst oder außer Betrieb gesetzt werden. Das birgt Gefahren für Beschäftigte, Nutzer und unbeteiligter Dritte, die sich im Gefahrenfeld der Anlage aufhalten. Der Gesetzgeber fordert daher seit April 2023 für überwachungsbedürftige Anlagen wie z.B. Druckbehälteranlagen, dass Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch potenzielle Cyberbedrohungen identifizieren und falls erforderlich, geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen. Diese münden in ein Schutzkonzept für Cybersicherheits-Maßnahmen. Die Anforderungen ergeben sich aus der TRBS 1115 Teil 1 (Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen).
Bei der Prüfung durch die ZÜS-Sachverständigen werden die Cybersicherheits-Maßnahmen des Schutzkonzeptes der Anlage und deren Umsetzung geprüft. Diese neue Gefahr, die sich aufgrund vernetzter Systeme, digitaler Schnittstellen oder eines möglichen Fernzugriffs ergibt, muss hinreichend dokumentiert sein. Es besteht die Möglichkeit eines Integritätsverlustes der überwachungsbedürftigen Anlage durch einen Cyberangriff. Die Druckbehälteranlage könnte also zum Ziel von Cyberattacken durch unbekannte Dritte werden, was wiederum die Sicherheit von Beschäftigten und unbeteiligter Dritter gefährdet. Bei der Prüfung der Druckbehälteranlage müssen die aus der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Schutzmaßnahmen bzw. geeignete technische Unterlagen als Teil der Anlagendokumentation der Anlage vorliegen und für den Prüfer einsehbar sein.
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