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Druckbehälter Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Druckbehälteranlagen sind Druckanlagen in denen mindestens ein Druckbehälter als überwachungsbedürftiges Anlagenteil vorhanden ist. Zusammen mit Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktionen, druckhaltenden Ausrüstungsteilen und gegebenenfalls weiteren Druckgeräten bilden diese die überwachungsbedürftige Anlage. Den Umfang der Anlage legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Je nach Komplexität der Verfahrenstechnik ergeben sich unterschiedliche Anlagenbeschreibungen. Solche Anlagen sind nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) prüfpflichtig. Der Prüfumfang für die Anlage mit den darin befindlichen Anlagenteilen ist ebenfalls in der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber festzulegen.

Generell sind Prüfungen vor Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung und wiederkehrend durchzuführen. Der Prüfaufwand ergibt sich aus der Größe und Komplexität der Anlage. So hat ein Chemiekomplex einen anderen Prüfaufwand als beispielweise eine recht einfache Druckbehälteranlage, die in Werkstätten eingesetzt wird.

Zu den klassischen Gefahrenpotenzialen einer Druckbehälteranlage kommen neue Gefährdungen durch die Digitalisierung und Vernetzung hinzu. Der digitalen Anlagensteuerung kommt dabei einer besonderen Bedeutung zu, über sie muss die funktionale Sicherheit gewährleistet werden. Das heißt, die Anlage muss in jedem Betriebszustand auch bei Störungen sicher betrieben werden können. Weiterhin muss sie gegen externe Kompromittierung geschützt sein. Die Risiken zur Cybersicherheit muss der Arbeitgeber seit neuestem auch in der Gefährdungsbeurteilung der Anlage bewerten und dokumentieren.

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ZÜS Prüfung von Druckbehälteranlagen

Die Sicherheit der Druckbehälteranlagen ist vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung bis zur nächsten Prüfung festzustellen. Dazu werden Ordnungsprüfungen und technische Prüfungen durchgeführt. Bei der Ordnungsprüfung wird die Dokumentation auf deren Vorhandensein und Plausibilität überprüft.

Die technische Prüfung umfasst die Bewertung der ordnungsgemäßen Errichtung oder Instandsetzung der Anlage einschließlich der Anlagenteile. Dabei wird Augenmerk auf Montage und Installation, die Aufstellung und die Funktionsfähigkeit der technischen Schutzmaßnahmen gelegt. 

Druckbehälter werden nach verschiedenen Kriterien geprüft

Eine Druckbehälteranlage besteht aus verschiedenen Anlagenteilen. Das können Druckbehälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile und Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion sein. Für Druckbehälter werden folgende Einzelprüfungen unterschieden: 

  • Äußere Prüfung: Sicht- und Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen und des äußeren Zustandes der Anlage 
  • Innere Prüfung: Bewertung des inneren Zustandes des Kessels auf Korrosion, Schäden an Schweißnähten und Behälterwandungen 
  • Festigkeitsprüfung: Frühzeitiges Erkennen von Defekten am Kessel durch Beaufschlagen mit einem Prüfdruck 
Durch den Einsatz moderner Prüfmethoden, wie die Prüfung mittels Schallemission, können die innere Besichtigung oder die Festigkeitsprüfung ersetzt werden. Dadurch werden die Prüfung für den Betreiber in der Regel effizienter und wirtschaftlicher im Vergleich zur herkömmlichen Prüfung.

Prüfkonzepte

Der TÜV Thüringen verwendet modernste Prüfverfahren, die es dem Betreiber erlauben, ein durch die zugelassene Überwachungsstelle bestätigtes Prüfkonzept einzusetzen. Mit den vom TÜV Thüringen eingesetzten Prüfverfahren lassen sich gleichwertige sicherheitstechnische Prüfaussagen treffen. 

Neben der besseren Prüfaussage ergeben sich weitere Vorteile für den Betreiber. So  können zum Beispiel die Vor- und Nachbereitungsmaßnahmen der Prüfung reduziert werden. Gegenüber herkömmlichen Prüfungen fallen nur geringe oder keine Betriebsunterbrechungen an. In der Regel ergeben sich dadurch geringer Gesamtkosten für die Prüfung. Weiterhin lassen sich zum Beispiel beim Ersatz der Festigkeitsprüfung Ressourcen schonen. Diese Prüfung wird dann ohne Wasser als Prüfmedium erfolgen, was das Verfahren nachhaltiger macht.

Bundesweite Prüfung

Der TÜV Thüringen e.V. als zugelassene Überwachungsstelle verfügt über die ZÜS-Prüfzulassung für Druckbehälteranlagen in allen Bundesländern. Darüber hinaus ist der TÜV Thüringen auch als akkreditierte Inspektionsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 zugelassen. 

Rechtliche Grundlagen (BetrSichV & ÜAnlG)

Druckbehälter gelten als überwachungsbedürftige Anlagen, die nach dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) prüfpflichtig sind. 

Nach dem ÜAnlG werden Anlagen als überwachungsbedürftig angesehen, wenn sie gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch sie Beschäftigte gefährdet werden können und wenn von ihnen beim Betrieb erhebliche Risiken für die Sicherheit und die Gesundheit insbesondere Beschäftigter ausgehen können und sie deshalb als überwachungsbedürftige Anlagen bestimmt sind.

Das Überwachungsbedürfte Anlagen Gesetz (ÜAnlG) regelt darüber hinaus nicht nur die Pflichten der Betreiber sowie die Aufgaben und Pflichten der zugelassenen Überwachungsstellen, sondern auch Bußgeld- und Strafvorschriften.  

Mehr Informationen zum ÜAnlG: https://www.gesetze-im-internet.de/_anlg/

Wie oft müssen Druckbehälter geprüft werden?

Die maximalen Prüffristen für Druckbehälter sind in der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 2, Abschnitt 4 beschrieben.  Link zur BetrSichV:  https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/anhang_2.html

Die festzulegenden Prüffristen des Druckbehälters werden in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. 

Prüfung Cybersicherheit an Druckgeräteanlagen

Längst werden nicht mehr nur Computersysteme und Datenbanken gehackt, auch technische Anlagen können durch unerwünschte Zugriffe von unbekannten Dritten beeinflusst oder außer Betrieb gesetzt werden. Das birgt Gefahren für Beschäftigte, Nutzer und unbeteiligter Dritte, die sich im Gefahrenfeld der Anlage aufhalten. Der Gesetzgeber fordert daher seit April 2023 für überwachungsbedürftige Anlagen wie z.B. Druckbehälteranlagen, dass Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch potenzielle Cyberbedrohungen identifizieren und falls erforderlich, geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen. Diese münden in ein Schutzkonzept für Cybersicherheits-Maßnahmen. Die Anforderungen ergeben sich aus der TRBS 1115 Teil 1 (Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen). 

Bei der Prüfung durch die ZÜS-Sachverständigen werden die Cybersicherheits-Maßnahmen des Schutzkonzeptes der Anlage und deren Umsetzung geprüft. Diese neue Gefahr, die sich aufgrund vernetzter Systeme, digitaler Schnittstellen oder eines möglichen Fernzugriffs ergibt, muss hinreichend dokumentiert sein. Es besteht die Möglichkeit eines Integritätsverlustes der überwachungsbedürftigen Anlage durch einen Cyberangriff. Die Druckbehälteranlage könnte also zum Ziel von Cyberattacken durch unbekannte Dritte werden, was wiederum die Sicherheit von Beschäftigten und unbeteiligter Dritter gefährdet. Bei der Prüfung der Druckbehälteranlage müssen die aus der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Schutzmaßnahmen bzw. geeignete technische Unterlagen als Teil der Anlagendokumentation der Anlage vorliegen und für den Prüfer einsehbar sein.

Kontakt

Fachgebiet Industrie Service 

Tel.: 0800 8881990

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