
Prüfung elektrischer und sicherheitstechnischer Anlagen nach Bauordnungsrecht
Gebäude, in denen sich besonders viele ortsunkundige oder hilfsbedürftige Menschen aufhalten, unterliegen besonderen baurechtlichen Anforderungen. Für solche sogenannten Sonderbauten fordert der Gesetzgeber, die obersten Bauaufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer in Deutschland, vom Bauherrn oder Betreiber dieser Gebäude die Prüfung sicherheitstechnisch relevanter Anlagen und Einrichtungen.
Elektrische und sicherheitstechnische Anlagen in Sonderbauten
Zu den Sonderbauten zählen u.a.:
- Verkaufsstätten wie Kaufhäuser, Einkaufscenter
- Versammlungsstätten wie Theater, Kinos, Discotheken, Messehallen
- Krankenhäuser
- Gast- und Beherbergungsstätten
- Hochhäuser
- Mittel- und Großgaragen
- allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen
- Sicherheitsstromversorgungen und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
Prüfung von Anlagen in Sonderbauten
Der Betreiber von Sonderbauten ist verpßichtet, den zuverlässigen Betrieb der genannten sicherheitstechnischen Anlagen zu gewährleisten. Diese Anlagen dürfen nur durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige geprüft werden:
- vor der ersten Inbetriebnahme,
- nach wesentlichen Änderungen und
- in regelmäßigen Fristen wiederkehrend.
Unser Angebot - Baurechtliche Prüfung von elektrischen Anlagen und Ausrüstungen
Prüfobjekte:
- Brandmeldeanlagen / Alarmierungsanlagen
- Sicherheitsstromversorgungen und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Netzersatzanlagen
Unsere Leistungen
- Prüfung der Planungsunterlagen
- Baubegleitende Prüfung
- Prüfung der ordnungsgemäßen Errichtung der Anlagen unter Beachtung der technischen Regeln wie zum Beispiel den DIN VDE Vorschriften, der möglichen Forderungen aus der Baugenehmigung oder dem Brandschutzgutachten
- Prüfung der Brandmeldeanlage/ Alarmierungsanlage
- Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage
- Prüfung der Netzersatzanlage
- Sicherheitsstromversorgungen und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Ihr Nutzen
- Vermeiden von Mehrkosten beim Errichten von Sonderbauten durch frühzeitiges Einbeziehen der Sachverständigen in das Bauvorhaben
- Vermeiden von Bauverzögerungen durch baubegleitende Prüfungen
- Sicherheit, dass alle baurechtlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen an die elektrische Ausrüstung der Sonderbauten erfüllt wird
- Risikominderung durch genaue Kenntnis des Anlagenzustands
- Zuverlässige Erfüllung gesetzlicher Außagen