Technischer Dienst Gesamtfahrzeug


Der Technische Dienst im TÜV Thüringen wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für das Gesamtfahrzeug benannt. Der TÜV Thüringen steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt Sie als Hersteller von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen umfänglich im Genehmigungsverfahren - von der Antragstellung bis zum Erhalt der Genehmigungen. Unsere Fachexperten prüfen und begutachten Fahrzeuge, Systeme, Bauteile sowie selbständige technische Einheiten hinsichtlich der Erfüllung relevanter Europäischer Richtlinien und ECE-Regelungen (Homologation). Die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltstandards werden bei der Typgenehmigung von Fahrzeugkomponenten und Fahrzeugen überprüft. 

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten folgende Dienstleistungen für Sie als Fahrzeug-Hersteller sowie als Hersteller von Fahrzeugen in verschiedenen Fertigungsstufen, von Systemen, Bauteilen sowie selbständigen technischen Einheiten für Fahrzeuge:


  • Ermittlung des erforderlichen Prüf- und Genehmigungsumfangs
  • Prüfungs- und Genehmigungsservice
  • Erstellung von Prüfberichten und Gutachten
  • Prüfung der Dokumentation im Typgenehmigungsverfahren

Begleitung von Genehmigungsverfahren

  • Begleitung des Herstellers im Typgenehmigungsverfahren entsprechend der Europäischen Rahmenrichtlinie 2007/46/EG für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Fahrzeugklassen: M, N und O)
  • Begleitung des Herstellers im Typgenehmigungsverfahren entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (Fahrzeugklassen T, C, R und S)
  • Mehrstufen-Typgenehmigungen - zum Beispiel für Fahrzeughersteller und Aufbauhersteller
  • Einzelfahrzeuge nach §13 EG-FGV

Unsere Benennungen

  • VO (EU) 2018/858 / RL 2007/46/EG (Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger M, N, und O)
  • VO (EU) 168/2013 / RL 2002/24/EG (zwei, drei und leichte vierrädrige Fahrzeuge L)
  • VO (EU) 167/2013 / RL 2002/37/EG (lof-Zugmaschinen und ihre Anhänger / C, T, R und S)

Ihre Vorteile

  • Bedarfsgerechter Service über das komplette Typgenehmigungsverfahren
  • Gesamtfahrzeug- und Einzelgenehmigungsverfahren