Funktionale Sicherheit für Produkte, Maschinen und Anlagen nach IEC 61508, 62061 und ISO 13849


Ihre Vorteile

  • Verbesserung von Anlagenverfügbarkeit und Anlagensicherheit durch sachverständige Prüfung und Bewertung
  • Risikominimierung
  • Verbesserung der Produkt-Qualität durch frühzeitiges erkennen von Schwachstellen
  • Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, weil teure Nachbesserungen vermieden werden
  • Verbesserung der Rechtssicherheit
Gefährdungen, die durch Fehlfunktionen elektrischer (E), elektronischer (E) bzw. programmierbarer elektronischer (PE) Systeme entstehen, erfordern spezielle Maßnahmen, um Menschen, Umwelt und Sachwerte vor schädlichen Auswirkungen zu bewahren. Man spricht von -funktionaler Sicherheit-, wenn die Sicherheit von der korrekten Funktion der E/E/PE-Systeme abhängt. Prozesse, Anlagen und Maschinen unterliegen damit den Anforderungen der funktionalen Sicherheit, wenn sie mit elektrischen oder elektronischen sowie prozessleittechnischen Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet sind.

Anforderungen der funktionalen Sicherheit

Die grundlegenden Anforderungen an die funktionale Sicherheit ist in der internationalen Norm IEC 1508 dargelegt. Ziel ist, Produkte, Maschinen und Anlagen herzustellen oder in Verkehr zu bringen, die keine unverhältnismäßigen oder unvertretbaren Risiken für Anwender, Bediener und Umwelt bedeuten. Dabei wird der Lebenszyklus des Bauteils, der Anlage oder der Maschine von der Markteinführung über das Änderungsprozedere bis hin zu seiner Außerbetriebnahme und Entsorgung betrachtet und bewertet. Geräte, Sensoren oder Steuerungen müssen ihre Zuverlässigkeit, ihre Integrität, als Eigenschaft beweisen. Sayfety -Integrity-Level (SIL) oder Performancelevel (PL) legen das erforderliche Maß zur Risikoreduzierung für das konkrete System fest.

Unser Angebot

Die Sachverständigen des TÜV Thüringen unterstützen mit Ihren Leistungen Hersteller und Betreiber, um systematische Fehler in sicherheitsbezogenen Systemen zu vermeiden, zufällige Ausfälle zu beherrschen bzw. die Wahrscheinlichkeit gefährlicher Ausfälle (Risiko) auf definierte Weise zu begrenzen.

  • Risikodefinition und -bewertung nach detaillierten Versagenswahrscheinlichkeiten für den gesamten Sicherheitskreis und den gesamten Lebenszyklus
  • Bewertung von Systemen und Komponenten
  • Prüfung von Sicherheitssystemen
  • Nachweis zur Ausfallwahrscheinlichkeit von Sicherheitssystemen