Druckbehälter Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Druckbehälteranlagen sind Druckanlagen in denen mindestens ein Druckbehälter als überwachungsbedürftiges Anlagenteil vorhanden ist. Zusammen mit Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktionen, druckhaltenden Ausrüstungsteilen und gegebenenfalls weiteren Druckgeräten bilden diese die überwachungsbedürftige Anlage. Den Umfang der Anlage legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Je nach Komplexität der Verfahrenstechnik ergeben sich unterschiedliche Anlagenbeschreibungen. Solche Anlagen sind nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) prüfpflichtig. Der Prüfumfang für die Anlage mit den darin befindlichen Anlagenteilen ist ebenfalls in der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber festzulegen.

Generell sind Prüfungen vor Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung und wiederkehrend durchzuführen. Der Prüfaufwand ergibt sich aus der Größe und Komplexität der Anlage. So hat ein Chemiekomplex einen anderen Prüfaufwand als beispielweise ein recht einfacher Kompressor, der in Werkstätten eingesetzt wird.

Zu den klassischen Gefahrenpotenzialen einer Druckbehälteranlage kommen die durch die Digitalisierung und Vernetzung neue Gefährdungen hinzu. Durch die digitale Anlagensteuerung muss die funktionale Sicherheit gewährleistet werden. Das heißt, die Anlage muss in jedem Betriebszustand auch bei Störungen sicher betrieben werden können. Weiterhin muss sie gegen externe Kompromittierung geschützt sein. Die Risiken zur Cybersicherheit muss der Arbeitgeber seit neuestem auch in der Gefährdungsbeurteilung der Anlage bewertet und dokumentiert werden.

ZÜS Prüfung von Druckbehälteranlagen

Die Sicherheit der Druckbehälteranlagen ist vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung bis zur nächsten Prüfung festzustellen. Dazu werden Ordnungsprüfungen und technische Prüfungen durchgeführt. Bei der Ordnungsprüfung wird die Dokumentation auf deren Vorhandensein und Plausibilität überprüft.

Die technische Prüfung umfasst die Bewertung der ordnungsgemäßen Errichtung oder Instandsetzung der Anlage einschließlich der Anlagenteile. Dabei wird Augenmerk auf Montage und Installation, die Aufstellung und die Funktionsfähigkeit der technischen Schutzmaßnahmen gelegt. 

Druckbehälter werden nach verschiedenen Kriterien geprüft:

  • Äußere Prüfung: Sicht- und Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen und des äußeren Zustandes der Anlage
  • Innere Prüfung: Bewertung des inneren Zustandes des Kessels auf Korrosion, Schäden an Schweißnähten und Behälterwandungen
  • Festigkeitsprüfung: Frühzeitiges Erkennen von Defekten am Kessel durch Beaufschlagen mit einem Prüfdruck
  • Anlagenprüfung: überwachungsbedürftige Anlagen werden nach Betriebssicherheitsverordnung geprüft
Durch den Einsatz moderner Prüfmethoden wie die Prüfung mittels Schallemission können die innere und die Festigkeitsprüfung ersetzt sowie die Prüfung effizienter und umweltschonender durchgeführt werden.

Kontakt

Fachgebiet Industrie Service 

Tel.: 0800 8881990

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