Druckbehälter Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Druckbehälteranlagen sind Druckanlagen in denen mindestens
ein Druckbehälter als überwachungsbedürftiges Anlagenteil vorhanden ist. Zusammen
mit Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktionen, druckhaltenden Ausrüstungsteilen
und gegebenenfalls weiteren Druckgeräten bilden diese die überwachungsbedürftige
Anlage. Den Umfang der Anlage legt der Arbeitgeber in der
Gefährdungsbeurteilung fest. Je nach Komplexität der Verfahrenstechnik ergeben
sich unterschiedliche Anlagenbeschreibungen. Solche Anlagen sind nach
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) prüfpflichtig. Der Prüfumfang für die
Anlage mit den darin befindlichen Anlagenteilen ist ebenfalls in der
Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber festzulegen.
Generell sind Prüfungen vor Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme
nach prüfpflichtiger Änderung und wiederkehrend durchzuführen. Der Prüfaufwand ergibt
sich aus der Größe und Komplexität der Anlage. So hat ein Chemiekomplex einen
anderen Prüfaufwand als beispielweise ein recht einfacher Kompressor, der in Werkstätten
eingesetzt wird.
Zu den klassischen Gefahrenpotenzialen einer
Druckbehälteranlage kommen die durch die Digitalisierung und Vernetzung neue Gefährdungen
hinzu. Durch die digitale Anlagensteuerung muss die funktionale Sicherheit gewährleistet
werden. Das heißt, die Anlage muss in jedem Betriebszustand auch bei Störungen
sicher betrieben werden können. Weiterhin muss sie gegen externe Kompromittierung
geschützt sein. Die Risiken zur Cybersicherheit muss der Arbeitgeber seit
neuestem auch in der Gefährdungsbeurteilung der Anlage bewertet und
dokumentiert werden.
ZÜS Prüfung von Druckbehälteranlagen
Die Sicherheit der Druckbehälteranlagen ist vor erstmaliger
Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung bis
zur nächsten Prüfung festzustellen. Dazu werden Ordnungsprüfungen und technische
Prüfungen durchgeführt. Bei der Ordnungsprüfung wird die Dokumentation auf deren
Vorhandensein und Plausibilität überprüft.
Die
technische Prüfung umfasst die Bewertung der ordnungsgemäßen Errichtung oder Instandsetzung
der Anlage einschließlich der Anlagenteile. Dabei wird Augenmerk auf Montage
und Installation, die Aufstellung und die Funktionsfähigkeit der technischen
Schutzmaßnahmen gelegt.
Druckbehälter werden nach verschiedenen Kriterien geprüft:
- Äußere Prüfung: Sicht- und Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen und des äußeren Zustandes der Anlage
- Innere Prüfung: Bewertung des inneren Zustandes des Kessels auf Korrosion, Schäden an Schweißnähten und Behälterwandungen
- Festigkeitsprüfung: Frühzeitiges Erkennen von Defekten am Kessel durch Beaufschlagen mit einem Prüfdruck
- Anlagenprüfung: überwachungsbedürftige Anlagen werden nach Betriebssicherheitsverordnung geprüft
Durch den Einsatz moderner Prüfmethoden wie die Prüfung mittels Schallemission können die innere und die Festigkeitsprüfung ersetzt sowie die Prüfung effizienter und umweltschonender durchgeführt werden.
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