Spielplätze und Spielgeräte gemäß DIN EN 1176 prüfen

Jeder Spielplatzbetreiber ist verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit der Benutzer des Spielplatzes. Er unterliegt der Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 BGB. Der Betreiber muss dafür sorgen, dass der Spielplatz in seiner generellen Ausstattung den Anforderungen einschlägiger Normen, insbesondere der europäischen Spielgeräte- und Spielplatznorm DIN EN 1176, entspricht und dass die erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden.

Kontrollen für Spielgeräte- und Spielplätze

Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht der Betreiber gehört die Durchführung folgender Kontrollen:
  • Tägliche oder wöchentliche Sicht- und Funktionskontrollen zum Erkennen offensichtlicher Gefahrenquellen, die als Folge von Vandalismus oder der Benutzung entstehen können.
  • Alle 1-3 Monate detaillierte Sicht und Funktionskontrollen zur Überprüfung der Betriebssicherheit und Standfestigkeit.
  • Mindestens einmal jährlich die Hauptinspektion zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes der Gesamtanlage. Dabei werden häufig Teile freigelegt, um Schäden an der Baustruktur zu erkennen.

Unser deutschlandweites Angebot

  • Erstinspektionen nach Neu- oder Umbau
  • Jährliche Hauptinspektion
  • Prüfung und Zertifizierung von Spielplatzgeräten (z.B. GS-Zeichen-Vergabe)
  • Beratung bei der Anlage von Spielplätzen
  • Ergebnisdokumentation in einem übersichtlichen Inspektionsbericht

Sachkundige Personen zur Spielplatzinspektion

  • Die Durchführung von Kontrollen an Spielgeräten und Spielplätzen erfordert Kenntnisse über Richtlininen, auftretende Mängel und Verschleißprobleme. Sie sollten daher grundsätzlich nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden.
  • Mit der jährlichen Hauptinspektion sollte eine sachkundige Stelle wie der TÜV Thüringen beauftragt werden, damit die erforderlichen aktuellen Kenntnisse zum Einsatz kommen und der Betreiber sein Haftungsrisiko mindert.

Vorteile für Betreiber, wenn der TÜV Thüringen die Inspektionen durchführt

  • Verfügbarkeit umfangreicher Kenntnisse über die geltenden Normen und häufige Probleme
  • Verminderung des Haftungsrisikos für den Hersteller bzw. Betreiber durch dokumentierte Prüfung und Sicherheitsstandards
  • Ganzheitliche Sicht auf die Spielplatzanlage und ihr Umfeld
  • Ergebnisdokumentation im übersichtlichen Inspektionsbericht
  • Ausstellen eines autorisierten Nachweises für Haftpflicht- und andere Versicherungen über die Sicherheit der Spielgeräte
  • Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen

Kontakt

Leiter Fachbereich Produktprüfung:
Sascha Thron
Tel.: 03628 598-370
Fax: 03628 598-371