
Zertifiziertes Energiemanagementsystem gemäß ISO 50001
Der Druck auf die Gesellschaft nimmt zu: knappe Energieressourcen, strenge Umweltpolitik und Klimaschutz im Allgemeinen können von niemanden mehr ignoriert werden. Nicht nur aus Imagegründen sondern vielmehr aus Kosteneinsparungsmotiven steigt für jedes Unternehmen die Bedeutung umweltbewusster Betriebsabläufe.
Energiemanagement ist das Instrument, mit dem den Problemen steigender Energiekosten in Unternehmen begegnet werden kann. Zentraler Punkt ist die Energiepolitik des Unternehmens, die mit der weltweiten Norm ISO 50001 erstmals in den Mittelpunkt einer normativen Regelung gerückt wird.
Die Einführung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 sorgt für eine konstante, methodische und konsequente Verbesserung des Energieaufwandes in einem Unternehmen.
Vorteile eines Energiemanagementsystems
- Reduzierung des Energieaufwandes
- Steuerliche Vergünstigungen
- Kosteneinsparung
- Imagevorteil und Marketinginstrument
- Einsparung von Umweltressourcen
Kombinationen
Der TÜV Thüringen prüft und zertifiziert Ihr Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Einzelsystem gemäß ISO 50001 handelt oder ob die Forderungen des Energiemanagementsystems in bestehende Managementsysteme (z.B. ISO 9001 oder ISO 14001) integriert wurden. Die kompetente Auditdurchführung ist in jedem Fall sichergestellt. Die Auditoren verfügen sowohl über langjährige Erfahrungen in der Prüfung von Managementsystemen als auch über fundierte Kenntnisse im Energiebereich.
Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
- die Verordnung regelt die Anforderungen zur Gewährung der steuerlichen Rückvergütung "Spitzenausgleich Energie- und Stromsteuer" für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Voraussetzung ist der Nachweis eines funktionierenden Managementsystem gemäß ISO 50001 oder EMAS
- für KMU genügt der Nachweis zu einem alternativen Effizienzsystem (Energieaudit oder eine Bestandsanalyse mit Verbesserungsmaßnahmen)
- der Nachweis ist gegenüber dem Hauptzollamt zu führen und besteht aus einem Testat einer akkreditierten Stelle