Aktuelles zum Brexit: 

UKCA-Kennzeichnung: Schonfrist für CE-Kennzeichnung bis Ende 2024   

Stand: 11/2022

Die britische Regierung hat bekanntgegeben, dass das CE-Zeichen im Vereinigten Königreich für weitere zwei Jahre (bis Ende 2024) anerkannt wird. Während dieser Zeit können sowohl das UKCA- als auch das CE-Zeichen verwendet werden.

Unsere Empfehlung:

Der TÜV Thüringen empfiehlt den Herstellern, die UKCA-Zertifizierungen vor Ende 2024 durchführen zulassen.   

Erleichterungen bei UKCA-Kennzeichnung 

Stand: 07/2022

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat folgende neue Regelungen angekündigt, um die UKCA-Kennzeichnung ab dem 1. Januar 2023 zu erleichtern. Diese Erleichterungen ermöglichen es, CE zertifizierte Produkte weiterhin anzuerkennen, bis die Gültigkeit des Zertifikates nach EU Vorschriften abgelaufen ist oder bis zum 31. Dezember 2027, je nachdem, was früher eintritt.

angekündigt wird:

  • … dass ab dem 1. Januar 2023 das UKCA-Zeichen für das Inverkehrbringen von Waren in Großbritannien verwendet werden muss.
  • Jedoch sind die Verfahren für die Kennzeichnung UKCA modifiziert.

Hier sind Erleichterungen im Bereich der Druckgeräte beispielhaft aufgeführt:

  • Schweißverfahrensprüfungen:
    Schweißverfahrensprüfungen nach europäischer Druckgeräterichtlinie, die vor dem 1. Januar 2023 zertifiziert wurden, werden bis zum 31. Dezember 2027 für die Verwendung auf UKCA-gekennzeichneten Artikeln akzeptiert.
  • Schweißerprüfungen/Schweißerzertifikate:
    Zertifikate nach europäischer Druckgeräterichtlinie, ausgestellt vor dem 1. Januar 2023 werden akzeptiert für die Kennzeichnung  UKCA der Produkte, bis die Gültigkeit der Zertifikate abläuft  oder bis zum 31. Dezember 2027 (je nachdem was eher ist).
  • Personal für zerstörungsfreie Prüfungen:
    Zertifikate nach europäischer Druckgeräterichtlinie, ausgestellt vor dem 1. Januar 2023 werden akzeptiert für die Kennzeichnung  UKCA der Produkte, bis die Gültigkeit der Zertifikate abläuft.
  • Modul B Baumusterprüfbescheinigungen/Zertifikate:
    Zertifikate nach europäischer Druckgeräterichtlinie, ausgestellt vor dem 1. Januar 2023 können akzeptiert werden  im Rahmen der Modulkombination für die Kennzeichnung  UKCA der Produkte, bis die Gültigkeit der Baumusterzertifikate abläuft  oder bis zum 31. Dezember 2027 (je nachdem was eher ist).  
  • Modul D/D1/E/H/H1 Zertifikate:
    Zertifikate nach europäischer Druckgeräterichtlinie der Module D/D1/E/E1/H/H1, ausgestellt vor dem 1. Januar 2023 können zur Unterstützung der Konformitätsbewertung von UKCA-gekennzeichneten Artikeln bis zu ihrem Ablaufdatum verwendet werden.
  • Materialhersteller QS-Zertifikate:
    Zertifikate nach europäischer Druckgeräterichtlinie, ausgestellt vor dem 1. Januar 2023 können akzeptiert werden  für die Kennzeichnung  UKCA der Produkte, bis die Gültigkeit der Zertifikate abläuft.

Zertifikate nach europäischer Druckgeräterichtlinie, die am oder nach dem 1. Januar 2023 ausgestellt werden, unterliegen nicht dieser Regelung, diese müssen von einer anerkannten britischen Stelle bewertet werden, um für Geräte mit UKCA-Kennzeichnung verwendet werden zu können.

 Das heißt:

  • Fertiggestellte CE-gekennzeichnete Druckgerätekomponenten, die bis zum 31.12.2022 auf den britischen Markt importiert werden, müssen nicht erneut geprüft/neu zertifiziert oder UCKA-gekennzeichnet werden. Die Produkte sollten jedoch dennoch überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen des EU-Rechts erfüllen, bevor sie weiter geliefert werden, und es sollte eine Aufzeichnung der Dokumentation aufbewahrt werden, die belegt, dass das Produkt vor dem 31. Dezember 2022 unter Vertrag nach GB eingeführt wurde.
  • Hersteller von Druckgeräten können ab dem 1. Januar 2023 weiterhin „CE“-gekennzeichnete Ersatzteile für „CE“-gekennzeichnete Geräte kaufen, die vor dem 31. Dezember 2022, 23:00 Uhr  auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht wurden. Wenn das Produkt oder System jedoch Änderungen aufweist, bspw. Änderung der Leistung oder Typs und es als „neu“ zu klassifizieren wäre, muß es den  Anforderungen der britischen Druckgeräterichtlinie entsprechen einschließlich der UKCA-Kennzeichnung ab dem 31. Dezember 2022, 23 Uhr.
  • Auf Druckgeräten oder Baugruppen muss das UKCA-Zeichen nicht physisch angebracht werden, wenn sie bis 31.12.2025, 23:00 Uhr auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden. Bis dahin kann sich die UKCA-Kennzeichnung in einem Begleitdokument oder Etikett befinden. Ab dem 01.01.2026 müssen diese Informationen auf der Ware angebracht sein, es sei denn, die spezifischen Produktvorschriften erlauben etwas anderes (z. B. aufgrund der Größe oder Art der Ware).
  • Diese Regelungen müssen jedoch von der britischen Regierung offiziell verabschiedet werden. Zum Stand heute erfolgte dies noch nicht.

Brexit und kein Ende: Worauf Unternehmer seit 1. Januar 2022 achten müssen


Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (Brexit) ist nicht nur auf der politischen Bühne mit vielen Unklarheiten verbunden, auch viele Unternehmer in Thüringen warten seit über vier Jahren auf klare Antworten für eine Vielzahl von Fragen rund um Konformitätsbewertungen und Zertifizierungen:
  • Können in der EU ansässige Firmen ihre Produkte mit CE-Kennzeichnung auch nach dem 1. Januar 2022 noch in den Warenraum des Vereinigten Königreichs exportieren?
  • Behalten Konformitätsbewertungen und Zertifikate von britischen benannten Stellen auch nach dem 1. Januar 2022 ihre Gültigkeit in der EU oder ist eine Re-Zertifizierung erforderlich?
  • Sind CE-Konformitätsbewertungen durch Notifizierte Stellen (benannte Stellen) der EU nach dem 1. Januar 2022 für den Export nach Großbritannien weiterhin möglich?
  • Unter welchen Bedingungen dürfen Produkte aus Großbritannien weiterhin auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden?
  • Welche Bedeutung hat das neue UKCA-Zeichen und wofür braucht man es – oder auch nicht?
  • Was versteht der Gesetzgeber unter Old-Approach- und New Approach-Produkten und woran erkenne ich, in welche Kategorie meine Produkte fallen?
  • Welche Sonderregelungen gelten für den Export nach Nordirland?
  • Welche Sonderregelungen gelten für den Import von Produkten aus Nordirland?
Kompetente Antworten auf diese Fragen zu Konformitätsbewertungen im Zusammenhang mit dem Brexit erhalten Sie von den Experten des TÜV Thüringen. Zentrale Ansprechpartner für Produktzertifizierungen sind Herr Harald Prokopp und für weitere Konformitätsbewertungs- und Zertifizierungsthemen Herr Raoul Michel.
Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (Brexit) ist nicht nur auf der politischen Bühne mit vielen Unklarheiten verbunden, auch viele Unternehmer in Thüringen warten seit über vier Jahren auf klare Antworten für eine Vielzahl von Fragen rund um Konformitätsbewertungen und Zertifizierungen:
  • Können in der EU ansässige Firmen ihre Produkte mit CE-Kennzeichnung auch nach dem 1. Januar 2022 noch in den Warenraum des Vereinigten Königreichs exportieren?
  • Behalten Konformitätsbewertungen und Zertifikate von britischen benannten Stellen auch nach dem 1. Januar 2022 ihre Gültigkeit in der EU oder ist eine Re-Zertifizierung erforderlich?
  • Sind CE-Konformitätsbewertungen durch Notifizierte Stellen (benannte Stellen) der EU nach dem 1. Januar 2022 für den Export nach Großbritannien weiterhin möglich?
  • Unter welchen Bedingungen dürfen Produkte aus Großbritannien weiterhin auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden?
  • Welche Bedeutung hat das neue UKCA-Zeichen und wofür braucht man es – oder auch nicht?
  • Was versteht der Gesetzgeber unter Old-Approach- und New Approach-Produkten und woran erkenne ich, in welche Kategorie meine Produkte fallen?
  • Welche Sonderregelungen gelten für den Export nach Nordirland?
  • Welche Sonderregelungen gelten für den Import von Produkten aus Nordirland?
Kompetente Antworten auf diese Fragen zu Konformitätsbewertungen im Zusammenhang mit dem Brexit erhalten Sie von den Experten des TÜV Thüringen. Zentrale Ansprechpartner für Produktzertifizierungen sind Herr Harald Prokopp und für weitere Konformitätsbewertungs- und Zertifizierungsthemen Herr Raoul Michel.

Kontakt

Fachgebiet Industrie Service

Fachabteilungsleiter:
Harald Prokopp

+49 3641 3997-29
+49 3641 3997-60

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Kontakt

Fachgebiet System- und Personalzertifizierung

Leiter: Raoul Michel

+49 3641 3997-41
+49 3641 3997-71

E-Mail senden

Leitfaden rund um den Brexit und den Aktivitäten der notifizierten Stelle Druckgeräte des TÜV Thüringen e.V.

1. Gibt es Konsequenzen für die Konformitätsbewertung von Produkten nach dem Brexit?

Leider ja. Das bisher so erfolgreiche Modell des freien Warenverkehrs innerhalb Europas ist mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU für Großbritannien nicht mehr gegeben.

2. Müssen sich die Hersteller von Maschinen und Apparaten nun völlig neuen Anforderungen beim geplanten Warenexport nach Großbritannien gegenüber sehen?

Gott sei Dank noch nicht. Jeder Europäische Mitgliedsstaat war gezwungen, die Europäischen Richtlinien in nationales Recht zu überführen. In Großbritannien ist dies z.B. mit der „Pressure Equipment Regulation“ auch erfolgt. Diese PESR ist heute nahezu 1:1 die Europäische Druckgeräterichtlinie.

3. Dann wird also das CE Zeichen in Großbritannien weiter anerkannt?

Leider ist das nur noch bis Ende 2022 der Fall. Das Datum der Inverkehrbringung ist hier relevant. Auch wenn die materiellen Anforderungen ähnlich sind, so sind sie nicht mehr gleich. Großbritannien hat nun Drittlandstatus und auch dafür eigene Verfahren eingerichtet. So wird anstatt einer CE-Kennzeichnung ab dem 01.01.2023 eine UKCA Kennzeichnung erforderlich.

4. Können dann Europäische Benannte Stellen weiterhin die Konformitätsbewertung für spezielle Produkte durchführen?

Nein. Das dürfen nur Stellen, die durch UKAS, der britischen Akkreditierungsbehörde, dafür anerkannt sind. Das sind die meisten Europäischen Notified Body nicht. Umgekehrt dürfen die ehemaligen britischen Notified Body auch keine CE Konformitätsbewertung mehr durchführen.

5. Hat der TÜV Thüringen eine Lösung für seine Kunden?

Ja, absolut. Der TÜV Thüringen arbeitet mit seiner Partnerorganisation HPi-CEproof in den Bereichen der PESR (britische Druckgeräteverordnung) zusammen. Weitere Bereiche sind in Bearbeitung und werden in Abhängigkeit des Marktbedarfes hinzugefügt. Mit dem TÜV Thüringen haben Sie also einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der nahezu die gesamten internationalen Anforderungen an Prüf- und Zertifizierungsleistungen für Druckgeräte abdecken kann.

6. Wie erfolgt die Auftragsbearbeitung bei Kundenanfragen zu UKCA Zertifizierungen?

Alles über den TÜV Thüringen und den Ihnen vertrauten Ansprechpartner vor Ort. Wir haben die internen Prozesse danach ausgerichtet und werden Sie bei den entsprechenden Antragsverfahren begleiten.

7. Wie werden vorhandene Materialatteste nach PED bewertet?

Bis Ende 2022 werden diese akzeptiert. Ab 1.1.2023 muss das QS System des Werkstoffherstellers nach PESR zertifiziert sein. Oder es erfolgt eine 3.2 Zertifizierung des Materials, wenn keine PESR QS- System- Bewertung vorliegt.

8. Wie werden Materialeinzelgutachten (PMA) in Zukunft bewertet?

PMA sind wie zuvor mit dem Entwurf durch die Notifizierte Stelle, in diesem Falle von HPi zu überprüfen. Das erfolgt mit jedem Entwurf und spezifisch für die Anwendung. Wir erwarten hier keine zusätzlichen Schwierigkeiten.

9. Wie werden vorhandene Schweißerprüfungen nach PED bewertet?

Ab dem 01.01.2023 müssen alle Produkte der PESR entsprechen. Auch die Fügeverfahren mit Personalqualifizierungen haben dem zu entsprechen. Für Produkte, die bis 31.12.2022 hergestellt wurden und diese Herstellung durch Dokumentation nachvollziehbar ist, reicht die Zertifizierung von Fügepersonal nach Richtlinie 2014/68/EU Anhang I, Nr. 3.1.2 aus. Für alle danach hergestellten Produkte muss der Schweißer auch nach PESR zertifiziert sein. Dabei ist die normative Grundlage, in der Regel ISO 9606, die gleiche. Es ist nur wichtig, dass Schweißer neben dem Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie ab diesem Zeitpunkt auch die Zertifizierung nach PESR beantragen. Die Zertifizierung wird dann parallel entsprechend PESR durchgeführt.

10. Wie werden vorhandene Verfahrensprüfungen bewertet?

Für die Zertifizierung von Fügeverfahren gelten die gleichen Anforderungen wie unter Punkt 8 beschrieben.

11. Wie werden zfP Berichte und Personalqualifizierungen nach PED bewertet?

Diese müssen ab 1.1.2023 der PESR entsprechen. Der TÜV Thüringen kann die entsprechenden Kontakte zu akkreditierte Stellen in UK herstellen. Sinngemäß erfolgt das Verfahren wie unter Punkt 8 dargestellt.

12. Wie werden vorhandene Baumusterzulassungen nach PED umbewertet nach PESR?

Die Baumusterzulassungen werden auf Antrag des Herstellers „umbewertet“. Sie sind in diesem Sinne neu auf die PESR zu adaptieren. Die Baumusterzulassung ist nach PESR zu beantragen. Wenden Sie sich aber vertrauensvoll an den TÜV Thüringen, wir unterstützen Sie in diesem Prozess.

13. Gibt es Besonderheiten zu beachten bei Q Modulen?

Auch hier gelten die gleichen Anforderungen wie mit Punkt 8 bereits beschrieben. Es besteht die Möglichkeit der Doppelzertifizierung CE und UKCA. Damit erfolgt die Zertifizierung auf Basis der gleichen Begutachtung / Auditierung.

14. Welche Design- Regelwerke dürfen nach PESR angewendet werden?

Für Regelwerke unter der PESR gelten die gleichen Anforderungen wie für Regewerke unter PED. Es sind grundsätzlich alle Regelwerke anwendbar, sofern diese den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der PESR entsprechen. Somit sind problemlos zur PED harmonisierte Regelwerke (z.B. EN Normen) wie auch auf die PED angepasste Regelwerk, z.B. AD 2000 anwendbar. Mit der Anwendung des ASME BPV Code unter der PED hat der TÜV Thüringen weitreichende Erfahrungen, welche natürlich auch für den Bereich der PESR zutreffen.

15. Gelten somit die harmonisierten Normen für Werkstoffe (EN10028, etc.) und Produkte, wie die EN 13445 in Großbritannien weiter?

Ja, Großbritannien hatte in der Vergangenheit intensiv in den Europäischen Normungsgremien mitgewirkt, so dass diese harmonisierten Normen und Regelwerke heute überwiegend auch den Stand der Technik im Vereinigten Königreich darstellen.