
Hinweisgeberschutz
Der TÜV Thüringen e.V. mit seinen Gesellschaften (TÜV Thüringen Anlagentechnik GmbH & Co. KG, TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG, TÜV Thüringen Akademie GmbH, Technische Servicegesellschaft mbH) verfügt gemäß Hinweisgeberschutzgesetz über einen externen Ansprechpartner für Mitarbeitende, Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten, Dienstleister, Unterauftragnehmer), die unter anderem zur Bekämpfung von Korruption, Menschenrechts- und Umweltverstößen sowie weiteren Missständen beitragen wollen ("Whistleblower"). Als Ombudsmann dient ein Rechtsanwalt, der Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien, beispielsweise im Zusammenhang mit Korruption, Menschenrechts- oder Umweltverstößen, entgegennimmt.
Die vertrauliche Behandlung aller eingehenden Hinweise ist sichergestellt. Der von uns als Ombudsmann beauftragte Rechtsanwalt verfügt über die erforderliche Fachkunde gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Sie erreichen unseren Ombudsmann auf folgenden Wegen:
Rechtsanwalt Eric T. Langer
Wir weisen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TÜV Thüringen darauf hin, dass bei Nutzung Ihrer dienstlichen TÜV Thüringen-E-Mailadresse als Absender die diesbezüglichen E-Mails auf dem Server des TÜV Thüringen verwaltet werden. Insoweit dürfte es sinnvoller sein, Ihre private, besser noch eine neutrale E-Mailadresse zu benutzen, wenn Sie Anonymität sicherstellen wollen. Vermeiden Sie ebenfalls Schilderungen, die einen Rückschluss auf Ihre Person zulassen. Auf diese Weise können Sie im Dialog mit dem Ombudsmann bleiben und werden über den Fortgang Ihrer Meldung informiert. Darüber hinaus sichert Herr Rechtsanwalt Langer zu, dass Ihre Daten, soweit Sie nichts Anderweitiges veranlassen, auch uns gegenüber geheim gehalten bleiben.
Soweit Sie per E-Mail kommunizieren, handelt es sich hierbei nicht um einen datensicheren Weg.
Sollten Sie eine verschlüsselte E-Mailkommunikation wünschen, bitten wir Sie, sich direkt mit Herrn Langer schriftlich oder telefonisch in Verbindung zu setzen, um den entsprechenden Übermittlungsweg mit ihm abzustimmen.
Für uns ist es sehr wichtig, dass mit personenbezogenen Daten sorgfältig und rechtskonform umgegangen wird. Dies gilt insbesondere auch für Daten im Zusammenhang mit Hinweisen an das interne Meldesystem. Die folgenden Informationen zeigen Ihnen, wie unser Ombudsmann mit lhren personenbezogenen Daten im Rahmen von Hinweisen an das interne Meldesystem zur präventiven Verhütung von Verstößen gegen geltendes Recht oder Unternehmensrichtlinien (z.B. Betrug oder Korruption sowie sonstige Straftatbestände) und/oder zur Aufdeckung von solchen Verstößen umgehen.
Wir nehmen Datenschutz und Vertraulichkeit ernst und halten uns an die geltenden Datenschutzgesetze. Bitte lesen Sie die folgenden datenschutzrechtlichen Hinweise dennoch aufmerksam, bevor Sie eine Meldung abgeben.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten. (Art. 4 Nr. 1 Verordnung (EU) 2016/679, im Folgenden: DS-GVO)
Verantwortlich für den Datenschutz gem. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist die jeweilige TÜV Thüringen Gesellschaft.
Als Datenschutzbeauftragter gem. Art. 37 DS-GVO benannt ist die
In die personenbezogenen Daten und lnformationen, die Sie unserem Ombudsmann im Rahmen einer Hinweismeldung übermitteln, hat nur Herr Rechtsanwalt Langer Einsicht. Dritte haben keinen Zugang zu den Daten.
Das Hinweisgeber-System dient vor allem dazu, Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder andere geltende interne und externe Regelungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
Eingehende Hinweise werden vom externen Ombudsmann Herr RA Langer entgegengenommen und vertraulich behandelt.
Personenbezogene Daten löscht der Ombudsmann, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder er schränkt die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Übermittelte personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie es die Aufklärung und abschließende Beurteilung es erfordert.
Nach Abschluss der Hinweisbearbeitung werden diese Daten von unserem Ombudsmann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
Übermittelte personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie es die Aufklärung und abschließende Beurteilung es erfordert.
Nach Abschluss der Hinweisbearbeitung werden diese Daten von unserem Ombudsmann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
Sie haben gegenüber unserem Ombudsmann, Herrn RA Langer, folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
- Recht auf Auskunft - soweit das Anwaltsgeheimnis nicht betroffen ist,
- Recht auf Berichtigung oder Löschung,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
- Recht auf Datenübertragbarkeit.
- Benutzen Sie das Hinweisgebersystem bitte verantwortungsbewusst und geben Sie nur solche Hinweise und Informationen, von deren Richtigkeit Sie überzeugt sind. Geben Sie lediglich sachliche Informationen, welche im direkten Zusammenhang zum maßgeblichen Sachverhalt stehen. Kennzeichnen Sie in Zweifelsfällen Ihren Hinweis als Vermutung.
- Bitte beachten Sie, dass eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldung gem. § 38 HinschG zum Schadensersatz führen kann.
- Das Hinweisgebersystem ist nicht dazu gedacht, allgemeine Fragen zu stellen, persönliche Beschwerden anzubringen und/oder Reklamationen einzureichen.