Nachweisführung und Zertifizierung von KWK-Anlagen

Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist der Weg zum Aufbau einer kostengünstigen, dezentralen Energie- und Wärmeversorgung für Unternehmen, bei dem gleichzeitig der Brennstoffbedarf gesenkt und der CO2-Ausstoß reduziert wird. Weitere finanzielle Anreize für den Einsatz dieser Technologie kommen aus der Politik, die Instrumente wie:
  • Investitionszuschüsse
  • Zuschläge auf die in KWK-Anlagen erzeugte Strommenge
  • Befreiung/Entlastung von der Energiesteuer
zur Förderung von KWK-Anlagen zur Verfügung stellt. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist in jedem Fall das Vorliegen eines unabhängigen Nachweises über die Erfüllung der festgelegten Anforderungen. Die Sachverständigen des TÜV Thüringen unterstützen Sie bei der Nachweisführung sowie bei der Beantragung und Zulassung von KWK-Anlagen.

Unsere Leistungen

  • Unterstützung bei der Zulassung von KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetzen sowie Wärme- und Kältespeichern gemäß §§ 6,6a und 6b KWK-Gesetz
  • Erstellen von Sachverständigengutachten nach §6 KWK-Gesetz und dem Arbeitsblatt FW 308 des Energieeffizienzverbandes für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW FW 308)
  • Nachweis der Primärenergieeinsparung und Hocheffizienz
  • Nachweis des Monats- bzw. Jahresnutzungsgrads
  • Bestimmung des Primärenergiefaktors für Nah- und Fernwärmesysteme nach AGFW FW 609
  • Zertifizierung der Strom- und Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung
  • Beratung bzgl. möglicher Förderungen
  • Entwicklung und Bewertung von Modernisierungskonzepten für KWK-Anlagen

Ihre Vorteile

  • Unabhängige, d.h. hersteller-neutrale und objektive Bewertung
  • Anerkannte Nachweise und gute Reputation
  • Garantie für den Erhalt der Förderung
  • Nutzung der umfassenden Erfahrung der Sachverständi-gen bei der Entwicklung von Modernisierungskonzepten für
    • komplexe KWK-Anlagen, insbesondere Industriekraft-werke
    • Sammelschienenanlagen
    • Teilmodernisierung einzelner KWK-Blöcke

Gut zu wissen

Energiegutachten von Sachverständigen des TÜV Thüringen Die Sachverständigen des TÜV Thüringen ermitteln in dem Gutachten die für die Vergütung relevanten Eigenschaften der KWK-Anlage. Ausgehend von einer Prozessanalyse und der Überprüfung der Messstellen legen sie den Weg zur Berechnung der KWK-Kennzahlen fest und erstellen ein Berechnungsprogramm für die regelmäßige Kennwertermittlung des Anlagenbetreibers. Die so ermittelten Kennzahlen werden vom Wirtschaftsprüfer anschließend mit den Büchern verglichen und testiert. Zulassung von KWK-Anlagen Der KWK-Zuschlag für Energieerzeugungsanlagen wird nur gezahlt, wenn beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Zulassung beantragt und erteilt wurde. Für diese Zulassung muss der Anlagenbetreiber folgende Angaben machen:
  • Zeitpunkt der Aufnahme des Dauerbetriebs,
  • Netzanschluss und Wärmeversorgung,
  • Sachverständigengutachten und Testierung der KWK-Anlage