Prüfung und Zertifizierung ortsbeweglicher Druckgeräte und UN Druckgefäße
Zertifizierung ortsbeweglicher Druckgeräte nach 2010/35/EU (TPED): Wir führen die gesetzlich geforderten Prüfungen, Inspektionen und Konformitätsbewertungen durch, damit Ihre Produkte rechtskonform und sicher in Verkehr gebracht werden – inklusive Pi‑Kennzeichnung (π) gemäß TPED und den einschlägigen ADR/RID‑Vorgaben. Ob Gasflaschen, Flaschenbündel, Druckfässer, Kryobehälter, ortsbewegliche Tanks, Ventile oder sicherheitsrelevante Ausrüstungsteile: Unser Prüf- und Zertifizierungsumfang deckt die relevanten Gerätekategorien und Bauarten ab.
Für Hersteller, Inverkehrbringer, Befüller und Betreiber übernehmen wir die Erstprüfung vor dem Inverkehrbringen, die Bewertung von Fertigungsabläufen, Druck- und Dichtheitsprüfungen, Identitäts- und Kennzeichnungsprüfungen, Werksinspektionen sowie wiederkehrende Prüfungen im Betrieb. Die Konformitätsbewertung erfolgt gemäß den anwendbaren TPED‑Modulen (z. B. B+D, B+F, G), mit vollständig dokumentierten Ergebnissen und europaweit anerkannten Zertifikaten.
Sie profitieren von klaren Abläufen, planbaren Terminen und einer lückenlosen Dokumentation für Behörden und Kunden – ohne Beratungsleistungen und ohne Konstruktionsleistungen. So erfüllen Sie die Anforderungen der Richtlinie 2010/35/EU effizient, vermeiden Verzögerungen an der Schnittstelle zu ADR/RID und sichern die Rückverfolgbarkeit über den gesamten Lebenszyklus Ihrer ortsbeweglichen Druckgeräte. Kontaktieren Sie uns für eine termingerechte Zertifizierung und Pi‑Kennzeichnung nach TPED.
Unsere Prüf- und Zertifizierungsleistungen für ortsbewegliche Druckgeräte
Grundlage unserer Leistungen ist die Akkreditierung als Inspektionsstelle für ortsbewegliche Druckgeräte (DAkkS-Akkreditierung: D-IS-16006-03-01). Mit langjährigen Erfahrungen der Sachverständigen innerhalb der Konformitätsbewertungsverfahren und bei wiederkehrenden Prüfungen von ortsbeweglichen Druckgeräten bieten wir unseren Kunden ein umfangreiches Dienstleistungsportfolio an:
Inverkehrbringung:
- Konformitätsbewertung (z.B. Baumusterprüfung) im Hinblick auf das Inverkehrbringen neuer ortsbeweglicher Druckgeräte in der Europäischen Union und globalen Märkten nach ADR / RID (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route / Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses)
- Neubewertung der Konformität von vorhandenen ortsbeweglichen Druckgeräten
- Überwachung und Prüfung des Qualitätssicherungssystems der Herstellerunternehmen
- Begleitung von Herstellern beim Zulassungsverfahren von UN-Druckgefäßen
Prüfungen:
- erstmalige Prüfung von Druckgefäßen, von Tanks für Batteriefahrzeugen/-wagen, Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) sowie ihren Ventilen und Zubehörteilen
- wiederkehrende Prüfungen, Zwischenprüfungen und außerordentliche Prüfungen an ortsbeweglichen Druckgeräten nach GGVSEB an Tanks, ihren Ausrüstungsteilen und Bedienungsausrüstungen gemäß ADR / RID, die nicht in den Geltungsbereich der ODV fallen
Ihre Vorteile auf einen Blick
Als Inspektionsstelle Typ A erfüllt der TÜV Thüringen die Anforderungen gemäß DIN EN ISO/IEC 17020:2012, um Konformitätsbewertungstätigkeiten und Inspektionen durchzuführen. So bietet der TÜV Thüringen gebündelte Kompetenz aus einer Hand:
- langjährige Erfahrungen der Sachverständigen im Anwendungsbereich TPED und Gefahrguttransport
- hohe Fachexpertise durch regelmäßige Weiterbildung zum Stand der Technik
- global gültige Zertifikate
- Erfüllung gesetzlicher Regelwerke und Compliance-Anforderungen
- moderne Inspektionsverfahren für komplexe ortsbewegliche Druckanlagen wie zum Beispiel SEP an MEGC
FAQs
ADR - Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route - europäisches Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße
RID - Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses -
europäisches Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter auf der Schiene
GGVSEB - Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
ODV - Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung
- tragbare Feuerlöscher
- Atemschutzgeräte
- Taucherflaschen
Diese Druckgefäße werden als Druckgeräte angesehen und fallen in den Regelungsbereich der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, kurz PED (Pressure Equipment Directive).
Bei einer Baumusterprüfung wird geprüft, ob das Design eines Druckgerätes den europäischen
Sicherheitsstandards für den Gefahrguttransport entspricht. Dabei prüft eine behördlich anerkannte Stelle die technischen Unterlagen und Prototypen. Gegebenenfalls werden Werkstoffuntersuchungen und Belastungstests (wie Druck-
oder Berstprüfungen) durchgeführt.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage