Ortsbewegliche Druckgeräte


Prüfung und Zertifizierung ortsbeweglicher Druckgeräte und UN Druckgefäße


Zertifizierung ortsbeweglicher Druckgeräte nach 2010/35/EU (TPED): Wir führen die gesetzlich geforderten Prüfungen, Inspektionen und Konformitätsbewertungen durch, damit Ihre Produkte rechtskonform und sicher in Verkehr gebracht werden – inklusive Pi‑Kennzeichnung (π) gemäß TPED und den einschlägigen ADR/RID‑Vorgaben. Ob Gasflaschen, Flaschenbündel, Druckfässer, Kryobehälter, ortsbewegliche Tanks, Ventile oder sicherheitsrelevante Ausrüstungsteile: Unser Prüf- und Zertifizierungsumfang deckt die relevanten Gerätekategorien und Bauarten ab.

Für Hersteller, Inverkehrbringer, Befüller und Betreiber übernehmen wir die Erstprüfung vor dem Inverkehrbringen, die Bewertung von Fertigungsabläufen, Druck- und Dichtheitsprüfungen, Identitäts- und Kennzeichnungsprüfungen, Werksinspektionen sowie wiederkehrende Prüfungen im Betrieb. Die Konformitätsbewertung erfolgt gemäß den anwendbaren TPED‑Modulen (z. B. B+D, B+F, G), mit vollständig dokumentierten Ergebnissen und europaweit anerkannten Zertifikaten.

Sie profitieren von klaren Abläufen, planbaren Terminen und einer lückenlosen Dokumentation für Behörden und Kunden – ohne Beratungsleistungen und ohne Konstruktionsleistungen. So erfüllen Sie die Anforderungen der Richtlinie 2010/35/EU effizient, vermeiden Verzögerungen an der Schnittstelle zu ADR/RID und sichern die Rückverfolgbarkeit über den gesamten Lebenszyklus Ihrer ortsbeweglichen Druckgeräte. Kontaktieren Sie uns für eine termingerechte Zertifizierung und Pi‑Kennzeichnung nach TPED.


Sichtprüfung Druckgasflasche

Unsere Prüf- und Zertifizierungsleistungen für ortsbewegliche Druckgeräte

Grundlage unserer Leistungen sind die Akkreditierung als Benannte Stelle aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Sachverständigen innerhalb der Konformitätsbewertungsverfahren und der wiederkehrenden Prüfungen von ortsbeweglichen Druckgeräten. Wir begleiten Ihre Vorhaben hinsichtlich:

 
  • Konformitätsbewertung im Hinblick auf das Inverkehrbringen neuer ortsbeweglicher Druckgeräte in der europäischen Gemeinschaft und auf einzelstaatlichen Märkten
  • Neubewertung der Konformität von vorhandenen ortsbeweglichen Druckgeräten
  • Wiederkehrende Prüfungen an ortsbeweglichen Druckgeräten
  • Überwachung und Prüfung des Qualitätssicherungssystems der Herstellerunternehmen
  • Begleitung von Herstellern beim Zulassungsverfahren von UN-Druckgefäßen
  • Erstmalige Prüfung von UN-Druckgefäßen
  • wiederkehrende Inspektion und Prüfung von UN-Druckgefäßen

Ihre Vorteile durch unsere Leistung

  • Nutzen durch langjährige Erfahrungen der Sachverständigen
  • Entwicklungskosten einsparen durch Expertenservice
  • Global gültige Zertifikate eröffnen neue Märkte
  • Optimierung der Ausfall- und Störzeiten durch optimale Prüfintervalle
  • Schaffen von Rechtssicherheit

Nicht in den Regelungsbereich ortsbeweglicher Druckgeräte fallen:

  • tragbare Feuerlöscher
  • Atemschutzgeräte
  • Taucherflaschen
Diese Druckgefäße werden als Druckgeräte angesehen und fallen in den Regelungsbereich der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, kurz PED.


Kontakt

Fachgebiet Industrie Service 

Tel.: 0800 8881990

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Die mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.
Datenschutz *