
Zertifizierung von Aufzügen
Die Sicherheit von Anlagennutzern steht im Fokus der Hersteller und Inverkehrbringer besonders bei Aufzugsanlagen. Sie unterliegen bei der Neukonstruktion den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der europäischen Aufzugsrichtlinie (2014/33/EU) und der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG). Die Experten des TÜV Thüringen begleiten solche Projekte beginnend mit der Planungsphase bis zur Konformitätsbewertung Ihrer Aufzüge.
Als Benannte Stelle für Zertifizierung von Aufzügen und deren Sicherheitsbauteilen bietet der TÜV Thüringen:
- Endabnahme und Einzelprüfung von Aufzugsanlagen nach der Richtlinie 2014/33/EU Anhang V und VIII
- Baumusterprüfungen von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauteilen nach der Richtlinie 2014/33/EU Anhang IV Teil A
- Baumusterprüfungen von Aufzugsanlagen nach der Richtlinie 2014/33/EU Anhang IV Teil B
Vorteile
- Reduzierung der Planungs- und Entwicklungskosten
- Gewährleisten eines hohen Sicherheitsniveaus
- sicher stellen einer hohen Qualität und damit Werthaltigkeit
- Zertifikat von einer renommierten Prüf- und Zertifizierstelle verbessert das Kundenvertrauen
- Erhöhung der Betriebssicherheit
Geltungsbereich
Eine Übersicht der Prüfnormen im flexiblen Akkreditierungsbereich des akkreditierten Prüflabors für Aufzüge und deren Sicherheitsbauteile des TÜV Thüringen e.V. (PL-16006-04) finden Sie unter: