
Wiederkehrende Aufzugsprüfung (ZÜS Prüfung) & Fahrtreppen
Aufzüge und Fahrtreppen werden
täglich von Millionen Menschen genutzt – und das nicht nur in Wohngebäuden,
auch die meisten öffentlichen Gebäude verfügen mit Blick auf einen
barrierefreien Zugang über Aufzugsanlagen, Fahrtreppen oder Fahrsteige. Diese
Beförderungs-Anlagen müssen rund um die Uhr einwandfrei funktionieren und
jederzeit gefahrlos benutzt werden können – egal ob von Kindern, Erwachsenen
oder Menschen mit Handicap und unterliegen daher besonderen
Sicherheitsprüfungen.
Der Aufzug, umgangssprachlich auch als Fahrstuhl oder Lift bezeichnet, gilt zwar als einer der sichersten Transportmittel überhaupt, dennoch bestehen hier für den Nutzer einige Gefahrenpotenziale, die zu folgenschweren Unfällen führen können. Aus diesem Grund gehören Aufzüge zu den überwachungsbedürftigen Anlagen, die in kurzen Wartungs- und Prüfintervallen im Auge behalten werden müssen. Sie dürfen nur von Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) wie dem TÜV Thüringen geprüft werden. Unsere Sachverständigen nutzen für die Hauptprüfung der Aufzugsanlagen das patentierte und hochmoderne Prüfverfahren TestaLifT by TÜV Thüringen. Neben den Gefahren, die durch die Technik selbst ausgehen kann, führt die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Aufzugsanlagen zu erweiterten Sicherheitsrisiken. Unterliegt die Aufzugsanlage einer Cybersicherheitsbedrohung, müssen auch entsprechende Prüfanforderungen als Schutzmaßnahme hinterlegt werden.
Aufzugsbetreiber können bei der Prüfung ihrer Anlagen auf die jahrelange Erfahrung und das Know-how der ZÜS-Sachverständigen des TÜV Thüringen vertrauen. So unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten. Wir prüfen deutschlandweit Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige.

Prüfung von Aufzügen & Fahrtreppen für Betreiber nach BetrSichV
Als überwachungsbedürftige Anlagen nach BetrSichV
müssen Aufzüge in regelmäßigen Abständen von einer
zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden.
Egal ob es dabei um eine wiederkehrende Prüfung,
eine Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach einer prüfpflichtigen
Änderung geht:
Als Betreiber einer Aufzugsanlage haben Sie neben den
jährlichen Prüfungen und Wartungen noch weitergehende
Pflichten. Unsere erfahrenen Sachverständigen des
TÜV Thüringen e.V. sind hier Ihr zuverlässiger Partner
nicht nur bei der Koordinierung und Durchführung Ihrer
Prüfungen sondern wir unterstützen Sie gern auch zu
allen weiteren Themen rund um Ihre Aufzüge! Somit
können Sie Ihre Risiken rund um den Aufzug auf ein Minimum
reduzieren.
Unsere Experten unterstützen Sie darüber hinaus bei:
- Erfassung und Definition von Anlagenumfängen
- Schulung von zur Prüfung befähigten und/oder beauftragten Personen (Aufzugswärter)
- Anleitung zur Erstellung von Notfallplänen und Notbefreiungsanleitungen
- Überprüfung der Wirksamkeit von Notfallplänen an Ihren Aufzügen
- Planung und Durchführung von Übungen zur Notbefreiung vor Ort
- Analyse des Anlagensicherheitsstatus als Grundlage der Gefährdungsbeurteilung
- Unfall- und Schadenuntersuchungen
- behördlich angeordneten Prüfungen
- Prüfung von Arbeitsmitteln nach § 14 BetrSichV als „Zur Prüfung befähigte Person“
Unser Prüf-Portfolio für Ihre Aufzüge
- Prüfungen nach Anhang V, VIII und IX der RL 2014/33/EU – Endabnahme, Konformität auf Grundlage einer Einzelprüfung und Konformität der Bauart mit stichprobenartiger Prüfung bei Sicherheitsbauteilen von Aufzügen
- Prüfungen nach Anhang IV-A und IV-B der RL 2014/33/EU - EU- Baumusterprüfung für Aufzüge und deren Sicherheitsbauteile
- Prüfung vor Inbetriebnahme und nach einer prüfpflichtigen Änderungen gemäß §15 BetrSichV
- Wiederkehrende Prüfung als Hauptprüfung oder Zwischenprüfung gemäß §16 BetrSichV
- Außerordentliche Prüfung gemäß §19 BetrSichV auf Anordnung der Behörde
- Bewertungen zum Stand der Technik
- Prüfung der Cybersicherheit an sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
- Unterweisung befähigter Personen
- Prüfungen der elektrischen Sicherheit
- Prüfungen gemäß der Anforderungen der DGUV V3
- Gutachterliche Äußerungen
- Prüfung auf fachgerechte Montage nach §14 BetrSichV Prüfung nach AwSV
- Prüfung der Ölqualität Ihrer Hydraulikanlage
- Messungen der Treibfähigkeit, Messungen der Nachregulierung und der Verzögerungen der Fangvorrichtung mit dem eigenen patentierten Mess-System TestaLifT II
Wir prüfen und begutachten ein breites Spektrum an fördertechnischen Anlagen:
- Personen- und Lastenaufzüge
- Personenumlaufaufzüge (Paternoster)
- Servicelifte in Windenergieanlagen
- Fassadenbefahranlagen
- Bauaufzüge
- Behindertenaufzüge
- Güteraufzüge
- Fahrtreppen/Fahrsteige (Rolltreppen)
Ihre Vorteile auf einen Blick
Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) und Notifizierte
Stelle (notified body) für die Inverkehrbringung
von Aufzugsanlagen nach Anhang V und Anhang VIII der
Aufzugsrichtlinie 2014/33/ EU bietet Ihnen der TÜV Thüringen
gebündelte Kompetenz aus einer Hand:
- Gewährleistung der Anlagenverfügbarkeit
- Rechtssicherheit bezüglich Betreiberpflichten
- Sicherheit und Werterhalt durch frühzeitige Erkennung von Mängeln oder Materialverschleiß
- Betreuung Ihrer Anlagenbestände durch einen zentralen Ansprechpartner
- Hohe Flexibilität und Fachkompetenz bei der Prüfung und Bewertung
- Aushändigung der vollständigen Prüfdokumentation innerhalb von 10 Werktagen
- Kurzfristige Terminverfügbarkeit
- Patentiertes und vor allem effizientes Mess-System „TestaLifT II“ zur Prüfung der Treibfähigkeit, Prüfung der Nachregulierung und der Fangverzögerung an Ihren Aufzugsanlagen – eine Bereitstellung von Prüfgewichten zu den wiederkehrenden Prüfungen kann in fast allen Fällen entfallen!
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage