Prüfung von Abscheideranlagen
Überall in Industrie und Landwirtschaft kommen wassergefährdende Stoffe vor: Öle und Fette sowie Jauche, Gülle und Sickersäfte oder auch chemische Substanzen. Für den verantwortungsbewussten Umgang mit diesen Stoffen beim Lagern, Abfüllen und Verwenden gibt es ab August 2017 die bundesweit einheitliche gesetzliche Grundlage: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sie löst die Länderverordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) ab.
Geltungsbereich:
- Heizölverbraucheranlagen und Tankstellen,
- Chemikalien- und Gefahrstofßager
- Hydraulische Anlagen
- Landwirtschaftliche Anlagen
- Chemische Reinigungsanlagen
Dies schließt folgende Kriterien ein:
- Konstruktion
- Dichtheit
- Materialbeständigkeit
- Qualifikation von Fachbetrieben und Sachverständigen
LFA-Prüfung
Wir übernehmen die Generalinspektion, bzw. Inbetriebnahmeprüfung Ihrer LeichtFlüssigkeits-Abscheideranlage mit folgendem Leistungsumfang:
- Prüfung der Dichtheit der Einlaufe und Rinnen sowie der Rohrleitungen gemäß DIN EN 1610 / DIN 1986-30
- Überprüfung der Abscheideranlage gemäß MineralölVV / DIN EN 858 / DIN 1999-100 und 101
- Anfertigung eines Prüfberichtes
FA-Prüfung
Wir übernehmen die Generalinspektion, bzw. Inbetriebnahmeprüfung Ihrer FettabscheiderAnlage mit folgendem Leistungsumfang:
- Bemessung der Abscheideranlage
- Überprüfung der Abscheideranlage gemäß DIN EN 1825 / DIN 4040-100 (baulicher Zustand und Dichtheit)
- Anfertigung eines Prüfberichtes
Vorteile für unsere Kunden
Durch unsere Leistungen erreichen Sie:
- Rechtssicherheit,
- Risikominderung und
- Verbesserung der Betriebssicherheit und Dokumentation.