Wiederkehrende Prüfung Biogasanlagen (bundesweit)
Biogasanlagen, Biogasaufbereitungsanlagen und Einspeiseanlagen unterliegen vielfältigen Anforderungen beim Bau und Betrieb. Dabei spielen zahlreiche Regelungen aus sehr unterschiedlichen Rechtsbereichen eine Rolle. Der TÜV Thüringen als hersteller- und betreiberunabhängige Institution hat aus den derzeit gültigen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und technischen Regeln die, für Errichter und Betreiber von Biogasanlagen, zutreffenden Vorgaben herausgefiltert und bietet Ihnen die notwendigen Prüfungen dazu an.
Vorteile
Die Berücksichtigung der technischen Anforderungen beim Bau und Betrieb der Anlagen schafft
- die technische Sicherheit der Anlage,
- die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Anlage
- qualifiziertes Personal
- die Reduzierung des Prüfungsaufwandes durch moderne Prüfverfahren
- Rechtssicherheit
Unser Angebot:
1. Betreuung in der Planung:
- Begleitung der Entwurfsphase von Biogasanlagen und Komponenten
- Entwurfsprüfung bei Neubau, Erweiterung und Änderung
- Bewertung der Ausführungsplanung (Wasserrecht, Explosionsschutz, Druckgefährdung)
- Erstellung von Schallemissionsprognosen
2. Betreuung beim Bau:
- Bauüberwachung, Teilabnahmen und Dokumentationen
- Prüfungen vor Inbetriebnahme und nach wesentlicher Änderung nach §15 Betriebssicherheitsverordnung (Explosionssicherheit, Druckgefährdung)
- Prüfung vor Inbetriebnahme nach WHG, AwSV und TRwS 792 und 793 sowie Dichtheitsprüfungen
- DVGW Prüfungen
- Tätigkeiten an Störfallanlagen nach 12. BImSchV durch Sachverständige nach §29a BImschG
- Umsetzung der BG-Regeln (TI4 / DGUV 113-001)
- Brandsicherhit nach VDS Klausel 3602
- Prüfung von Sicherheitseinrichtungen (Gaswarneinrichtungen, Lüftungsanlage, automatische Fackel)
3. Betreuung beim Betrieb:
- wiederkehrende Prüfung nach §16 Betriebssicherheitsverordnung (Explosionssicherheit, Druckgefährdung)
- Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen mittels allternativer Prüfmethoden für innere Prüfung und Festigkeitsprüfung (Ultraschall, Schallemission, EMAT) an Behältern von Biogas- und Biogaseinspeiseanlagen
- Prüfung nach WHG und AwSV 2017
- Prüfungen nach § 29 BImSchG
- Prüfungen nach TRAS 120
- Prüfungen nach TRGS 529
- Prüfungen der Elektroanlage nach DGUV V3 und VDS
- Prüfungen nach TI 4 und DGUV 113 - 001
- Tätigkeiten an Störfallanlagen nach 12. BImSchV - Störfallkonzept, Sicherheitsbericht, Alarmpläne
- Schulung und Qualifizierung für Betreiber und Fachbetriebe zur Errichtung von Biogasanlagen
- Durchführung von Lärmimmissionsprognosen und Schallpegelmessungen
- Prüfung von Gaswarneinrichtungen, Lüftungsanlagen, automatische Fackel
- Dichtheitsprüfung nach TRGS 529 mit Gasspürgerät, Lecksuchgerät
Schwerpunkte der Prüfungen können sein:
- Einsicht in die relevanten Dokumente (Erlaubnis- und Genehmigungsbescheide, Prüfdokumentationen, Herstellerdokumentationen)
- Überprüfung der Anlagen auf Dichtheit und Funktionalität sowie die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen
- Überprüfung der Einweisung des Personals durch Kontrolle der Nachweise
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Die Kosten einer Prüfung unterscheiden sich je nach Anlagen- und Tätigkeitsprofil.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage