Nachweisführung und Zertifizierung von KWK-Anlagen
Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist der Weg zum Aufbau einer kostengünstigen, dezentralen Energie- und Wärmeversorgung für Unternehmen, bei dem gleichzeitig der Brennstoffbedarf gesenkt und der CO2-Ausstoß reduziert wird. Weitere finanzielle Anreize für den Einsatz dieser Technologie kommen aus der Politik, die Instrumente wie:
- Investitionszuschüsse
- Zuschläge auf die in KWK-Anlagen erzeugte Strommenge
- Befreiung/Entlastung von der Energiesteuer
Unsere Leistungen
- Unterstützung bei der Zulassung von KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetzen sowie Wärme- und Kältespeichern gemäß §§ 6,6a und 6b KWK-Gesetz
- Erstellen von Sachverständigengutachten nach §6 KWK-Gesetz und dem Arbeitsblatt FW 308 des Energieeffizienzverbandes für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW FW 308)
- Nachweis der Primärenergieeinsparung und Hocheffizienz
- Nachweis des Monats- bzw. Jahresnutzungsgrads
- Bestimmung des Primärenergiefaktors für Nah- und Fernwärmesysteme nach AGFW FW 609
- Zertifizierung der Strom- und Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung
- Entwicklung und Bewertung von Modernisierungskonzepten für KWK-Anlagen
Ihre Vorteile
- Unabhängige, d.h. hersteller-neutrale und objektive Bewertung
- Anerkannte Nachweise und gute Reputation
- Garantie für den Erhalt der Förderung
- Nutzung der umfassenden Erfahrung der Sachverständi-gen bei der Entwicklung von Modernisierungskonzepten für
- komplexe KWK-Anlagen, insbesondere Industriekraft-werke
- Sammelschienenanlagen
- Teilmodernisierung einzelner KWK-Blöcke
Gut zu wissen
Energiegutachten von Sachverständigen des TÜV Thüringen
Die Sachverständigen des TÜV Thüringen ermitteln in dem Gutachten die für die Vergütung relevanten Eigenschaften der KWK-Anlage. Ausgehend von einer Prozessanalyse und der Überprüfung der Messstellen legen sie den Weg zur Berechnung der KWK-Kennzahlen fest und erstellen ein Berechnungsprogramm für die regelmäßige Kennwertermittlung des Anlagenbetreibers. Die so ermittelten Kennzahlen werden vom Wirtschaftsprüfer anschließend mit den Büchern verglichen und testiert.
Zulassung von KWK-Anlagen
Der KWK-Zuschlag für Energieerzeugungsanlagen wird nur gezahlt, wenn beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Zulassung beantragt und erteilt wurde. Für diese Zulassung muss der Anlagenbetreiber folgende Angaben machen:
- Zeitpunkt der Aufnahme des Dauerbetriebs,
- Netzanschluss und Wärmeversorgung,
- Sachverständigengutachten und Testierung der KWK-Anlage