Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetriebe (Efb) wirken an der Förderung der Kreislaufwirtschaft mit und stellen so den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicher. Fachbetriebe zeichnen sich durch besondere Qualifikation, Organisation und Zuverlässigkeit aus, die anhand einer unabhängigen Prüfung und Zertifizierung gemäß EfbV nachgewiesen wird. Dies führt zu zahlreichen behördlichen Privilegierungen und trägt dazu bei, das Vertrauen potentieller Kunden besser zu gewinnen.

Zertifizierung durch den TÜV Thüringen

Mit einem Zertifikat des TÜV Thüringen erfüllen Sie die Forderung aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nach einem behördlich anerkannten Überwachungsvertrages zwischen dem Entsorgungsfachbetrieb und einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Die unabhängigen Experten des TÜV Thüringen bieten Ihnen ein hohes Maß an Erfahrung und Kompetenz bei der Überwachung. Beim Audit wird u.a. überprüft, dass die grundlegenden Anforderungen gemäß EfbV an einen Entsorgungsfachbetrieb erfüllt werden:
  • Betriebsorganisation, Zuständikeiten
  • Zuverlässigkeit, Eignung Betriebsinhaber/GF
  • Dokumentation, Betriebstagebuch, Nachweisführung
  • Betriebsbeauftragte, personelle Ausstattung
  • Einhaltung von Umwelt- & Gefahrgutvorschriften
  • Versicherungsschutz & Arbeitsschutz

Zertifizierung nach EfbV

Ein Betrieb kann im Sinne des § 56 KrWG eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb anstreben,
wenn dieser
  • Abfälle gewerbsmäßig, im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, handelt oder makelt,
  • die o. g. Tätigkeiten selbstständig auf Grund seiner organisatorischen, personellen und technischen Ausstattung wahrnimmt und
  • die Anforderungen an Organisation und Ausstattung sowie an die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Inhabers und der im Betrieb beschäftigten Personen erfüllt.

Vorteile für unsere Kunden

  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Wegfall der Notwendigkeit der Einholung von Einzelgenehmigungen zum Transport, Handeln bzw. Makeln gefährlicher Abfälle
  • Erhebliche Imageverbesserung und PR-Wirkung durch das Efb-Zertifikat
  • Privilegierung beim Nachweisverfahren gemäß NachwV
  • Verringerung des Verhandlungsaufwandes bei Vertragsverhandlungen
  • Minimierung des unternehmerischen Haftungsrisikos durch Vermeidung von Organisationsmängeln und zuverlässige Wahrnehmung der Aufsichtspflicht

Kontakt

TÜV Thüringen Anlagentechnik GmbH & Co. KG
Fachabteilung Umwelt

Tel.: +49 3628 598343

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