Tätigkeiten an genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG

Technische Anlagen mit hohem Gefahrenpotential für schädliche Umwelteinwirkungen unterliegen den Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).

Das Gesetz soll Menschen, Tiere, Pflanzen, Böden, Gewässer und Atmosphäre, aber auch Kultur- und sonstige Sachgüter vor vermeidbaren Schäden schützen. Hierfür ist es erforderlich, bereits den Entstehungsprozess ins Visier zu nehmen. Die Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes ist in den Verordnungen zum BImSchG geregelt. Für störfallrelevante Anlagen nach der 12. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) sind besondere Anforderungen für Genehmigung und Betrieb beschrieben. Diese bestehen einerseits aus Grundpflichten wie der Erstellung von Störfallkonzepten und Sicherheitsmanagementsystemen, andererseits zählen erweiterte Pflichten wie die Erstellung von Sicherheitsberichten sowie Alarm- und Gefahrenabwehrplänen zu den Aufgaben der Betreiber. Mit ihren Dienstleistungen unterstützt die TÜV Thüringen Gruppe die Betreiber bei der Erfüllung aller Anforderungen. Mit unserem fachkundigen Personal und unseren erfahrenen Sachverständigen meistert auch Ihr Unternehmen die Anforderungen des §29a BImSchG. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit den Herausforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Vorteile

  • Rechtssicherheit durch Erfüllung aller behördlichen Aufgaben
  • Vermeidung von Störfällen, die ein Negativimage hervorrufen und mit hohen Folgekosten verbunden sein können
  • Synergien bei gemeinsamer Beauftragung von prüfpflichtigen und überwachungsbedürftigen Anlagen (z.B. nach AwSV und BetrSichV)
  • Zentraler Ansprechpartner für alle gesetzlichen Prüfungen im Zusammenhang mit dem BImSchG

Anlagenarten im Zulassungsbereich

Die Experten des TÜV Thüringen führen Prüfungen und andere Tätigkeiten unter anderem für folgende Anlagenarten gemäß 4. BImSchV Anlage 1 aus:
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas (1.1 und 1.2)
  • Verbrennungsmotoranlagen oder Gasturbinenanlagen zum Antrieb von Arbeitsmaschinen (1.4)
  • Anlagen zur Erzeugung und Aufbereitung von Biogas (1.15; 1.16)
  • Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung von Gasen wie Ammoniak, Chlor und Chlorwasserstoff, Fluor und Fluorwasserstoff, Kohlenstoffoxiden, Schwefelverbindungen, Stickstoffoxiden, Wasserstoff, Schwefeldioxid, Phosgen (4.1.12)
  • Anlagen zur biologischen Behandlung von gefährlichen und  nicht gefährlichen Abfällen sowie von Gülle (8.6)
  • Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen als brennbare Gase, Flüssigkeiten oder andere Stoffe sowie offene Anlagen für Schüttgüter, Getreide, Älsaaten und Hülsenfrüchte (9.1, 9.2, 9.3, 9.11)
  • Anlagen zur Lagerung von Gülle oder Gärresten (9.36)
  • Ammoniak-Kälteanlagen (10.25)

Tätigkeiten

  • Prüfung von Anlagen und Anlagenteilen vor Ort
  • Prüfungen nach §29a BImSchG
  • Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität
  • Bewertung der verfahrenstechnischen Prozessführung und Anlagenauslegung zur Beherrschung von Störungen
  • Bewertung von Gefahrenanalysen (z.B. HASOP-Verfahren)
  • Auswirkungsbetrachtungen
  • Spezielle Fachfragen zum Explosionsschutz
  • Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation
  • Erstellung und Fortschreibung  von Störfall- und Sicherheitskonzepten, Sicherheitsberichten und  Alarm- und Gefahrenabwehrplän
Sie wünschen die Prüfung weiterer Anlagenarten oder ergänzende Tätigkeiten? 

Die Kosten einer Prüfung unterscheiden sich je nach Anlagen- und Tätigkeitsprofil. Bitte sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot! 

Kontakt

Fachgebiet Industrie Service 

Tel.: 0800 8881990

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