Am Aschermittwoch ist alles vorbei: Keine Narrenfreiheit für alkoholisierte Jecken

Das närrische Treiben endet jedes Jahr am Aschermittwoch, aber mit den Folgen hat so mancher Karnevalist noch deutlich länger zu kämpfen: In der Hochphase der fünften Jahreszeit häufen sich alljährlich auch Verkehrsdelikte mit alkoholisierten Autofahrern. Aber auch eine alkoholisierte Heimfahrt mit dem Fahrrad oder E-Scooter kann ein jähes Ende finden. Verkehrspsychologin Ilka Rethfeldt vom Institut für Verkehrssicherheit des TÜV Thüringen rät deshalb generell davon ab, mit dem eigenen Fahrzeug zu einer Karnevals- oder Faschingsfeier zu fahren: Zu groß ist die Versuchung, sich nach dem Alkoholkonsum hinters Steuer zu setzen oder auf den Sattel zu schwingen.

„Eine objektive Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit nach dem Konsum von Alkohol ist schlichtweg nicht möglich. Trinkmenge, Trinkgeschwindigkeit und Trinkdauer werden in aller Regel falsch eingeschätzt. So kann der Alkoholkonsument auch seinen Promillewert nur schwer oder gar nicht abschätzen. Wer sich dann noch fahrtüchtig fühlt und hinters Steuer setzt, gefährdet sich selbst, andere Verkehrsteilnehmer und natürlich auch seinen Führerschein. So könnte es am Aschermittwoch nicht nur mit dem närrischen Treiben, sondern auch mit der Fahrerlaubnis auf längere Zeit vorbei sein“, warnt die Verkehrspsychologin vom TÜV Thüringen. „Gerade Tage wie zur Karnevalssaison verleiten viele zu übermäßigen Alkoholkonsum. Sowohl das Auto als auch das Fahrrad oder der E-Scooter sollten dann von vorneherein lieber stehengelassen werden. Was viele nicht wissen: Auf dem E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzwerte wie hinterm Steuer und wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, dem droht bei auffälliger Fahrweise, einer Beteiligung an einem Unfall oder ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille ein Führerscheinentzug“, macht Ilka Rethfeldt deutlich. Erst kürzlich forderte sie gemeinsam mit anderen Verkehrsexperten auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar schärfere Regelungen für alkoholisierte Radfahrer.

Alkohol zählt nach wie vor zu den Hauptursachen schwerer Unfälle im Straßenverkehr. Vor allem Hochrisikogruppen wie Alkoholgewöhnte stellen eine enorme Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar. Das zeigen auch die aktuellen Zahlen der Unfallstatistik: Allein im Jahr 2024 ereigneten sich in Deutschland 35.100 Verkehrsunfälle, bei denen mindestens eine unfallbeteiligte Person unter Alkoholeinfluss stand. Durchschnittlich kam es auf Deutschlands Straßen im Jahr 2024 alle 15 Minuten zu einem Alkoholunfall. Insgesamt starben dabei 198 Menschen, 17.800 Menschen wurden verletzt.

„Wenn wir dabei die Blutalkoholkonzentrationswerte (BAK) der Autofahrer betrachten, die an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt waren, so hatten 70,4 Prozent der Fahrer zum Zeitpunkt der Blutentnahme einen BAK-Wert von mindestens 1,1 Promille. Das heißt, dass sie im Sinne der Rechtsprechung absolut fahruntüchtig waren. Jeder Fünfte der alkoholisierten Autofahrer hatte sogar einen Alkoholgehalt von mehr als 2,0 Promille im Blut. Dies unterstreicht auch die Hypothese, dass das Unfallrisiko bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille rund 10-mal höher ist als bei einem nüchternen Fahrer“, konstatiert Ilka Rethfeldt vom TÜV Thüringen.