
Gebäude & Anlagen Druckgeräte, Anlagensicherheit, Explosionsschutz, Tanken
Anlagensicherheitsreport 2025: Gut jede fünfte Tankstelle mit erheblichen Mängeln
Spezielle Risiken bei Gasfüllanlagen
Anders als die zu 99 Prozent unterirdisch verbauten Benzin- und Dieseltanks verfügen Gastankstellen in der Regel über oberirdische Tanks. Das war auch bei der betroffenen Tankstelle in Rom der Fall. „Brand- oder Explosionsgefahr herrscht, wenn austretendes brennbares Gas an der Luft mit einem Zündfunken in Berührung kommt“, sagt Dinkler. „Neben der technischen Sicherheit der Gasanlagen spielt der Anfahrschutz eine wichtige Rolle. Er verhindert, dass Fahrzeuge ungebremst in die Anlagen preschen und diese beschädigen können.“ Dafür sind spezielle bauliche Maßnahmen erforderlich. Ein Merkblatt des TÜV-Verbands informiert Betreiber der Anlagen darüber, welche Stahlriegel oder Betonpoller sich in welcher Form und Stärke je nach Standort des Lagerbehälters eignen. Denn für die Gestaltung des Anfahrschutzes ist maßgeblich, wie groß die Geschwindigkeit eines Autos bei einem Aufprall sein könnte und wie schwer das Auto ist. Bei den Sicherheitsprüfungen von Gasfüllanlagen sind laut Anlagensicherheitsreport im vergangenen Jahr 18,5 Prozent mit „erheblichen Mängeln“ beanstandet worden (minus 1,4 Punkte). Bei 0,1 Prozent wurden „gefährliche Mängel“ festgestellt (minus 0,2 Punkte). Weitere 36,8 Prozent hatten „geringfügige Mängel“ (plus 0,6 Punkte). 44,5 Prozent der insgesamt 3.215 geprüften Gasfüllanlagen waren „mängelfrei“.
Rechtliche Anforderungen sorgen für hohes Sicherheitsniveau
Die Betreiber von Tankstellen und Gasfüllanlagen müssen ein umfangreiches Regelwerk beachten, dessen Einhaltung ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet. Wesentliche Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Zapfpistolen ist zum Beispiel die Abschalteinrichtung verpflichtend. Sie verhindert beim Tanken das Überlaufen des Autotanks. Das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesimmissionsschutzgesetz sollen verhindern, dass gefährliche Stoffe in die Umwelt gelangen und Menschen gefährden. Daher sind Gasrückführsysteme an der Zapfpistole Pflicht. Dabei saugt ein kleiner Schlauch innerhalb des größeren Benzinschlauchs Dämpfe ab, die beim Betanken frei werden und auch eingeatmet werden könnten.
Jede der rund 14.000 Tankstellen in Deutschland wird vor der Inbetriebnahme auf die Einhaltung der Vorgaben geprüft. Anschließend erfolgt alle sechs Jahre die Gesamtprüfung einer Tankstelle durch eine ZÜS wie zum Beispiel den TÜV. Bestimmte Anlagen werden häufiger geprüft – Zapfsäulen zum Beispiel alle drei Jahre. Untersucht wird unter anderem, ob Schläuche und Ventile undicht sind und Mängel an der Elektrik das Risiko erhöhen.
Zu den im Anlagensicherheitsreport erfassten überwachungsbedürftigen Anlagen gehören neben bestimmten Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen), darunter Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, auch Druckbehälteranlagen wie Gasspeicher und Dampfkessel sowie Aufzüge. Die vollständige Mängelstatistik ist kostenlos abrufbar unter: www.technische-ueberwachung.de
Der Anlagensicherheitsreport erscheint in der Zeitschrift „Technische Überwachung“ des TÜV-Verbands. Mitgewirkt haben die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) DEKRA Automobil GmbH, DEKRA Testing and Certification GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, SGS-TÜV Saar GmbH, TÜV Austria GmbH, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e. V.