Badesaison ist eröffnet: Sicherheit von Wasserrutschen, Sprungtürmen und Wasserkletterwänden auf dem Prüfstand

Im Mai eröffnen vielerorts die Freibäder und freuen sich über die ersten Gäste. Doch bevor die wasserhungrigen Sonnenanbeter ins kühle Nass springen dürfen, steht für viele Betreiber auch die jährliche Prüfung der Wasserrutschen und anderer Sportgeräte in ihren Bädern an. Der TÜV Thüringen prüft jedes Jahr bereits vor der Saison die Freizeitanlagen auf ihre Betriebssicherheit. Dabei inspizieren die Experten längst nicht nur Wasserrutschen, sondern auch Sprunganlagen und mancherorts sogar Wasserkletterwände.

Die Sachverständigen der Prüfstelle für Gerätesicherheit des TÜV Thüringen sind nicht nur ausgewiesene Wasserrutschen-Experten, sie untersuchen auch regelmäßig die Betriebssicherheit von anderen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen und das nicht nur in vielen der rund 170 Thüringer Freibäder. Für die wiederkehrenden Inspektionen sind sie in ganz Deutschland unterwegs, für spezielle Aufträge auch weltweit.

Immer mehr verschiedene Anlagen sind in den Freizeit-Bädern anzutreffen und bieten den Gästen ein abwechslungsreiches Entertainment-Programm. Damit es bei allem Spaß keine bösen Überraschungen gibt, werden viele Geräte und Anlagen bei den jährlichen Überprüfungen unter die Lupe genommen. Hierbei müssen Wasserrutschen genau wie Sprungtürme, Wasserspielgeräte oder auch Wasserkletterwände ihre Sicherheit unter Beweis stellen. Kontrolliert werden bei der Sicherheitsüberprüfung unter anderem der Erhaltungszustand der Anlagen, aber auch die Einhaltung der Anforderungen in Bezug auf den Stand der Technik.

Bei Wasserrutschen wird akribisch auf scharfe Kanten oder andere Verletzungsgefahren geachtet, bei Wasserkletterwänden steht unter anderem die feste Verbindung der Haltelemente im Fokus. Die Verantwortung dafür, dass die Sicherheit der Anlagen gewährleistet ist und alle Elemente normgerecht ausgeführt sind, liegt bei den Betreibern. Auch Sprungtürme müssen strengen Anforderungen entsprechen und sollten daher regelmäßig geprüft werden. Dabei ist es egal, ob sie fest im Freibad verbaut oder als schwimmende Ausführung im Grund eines Sees arretiert sind. Für die Sicherheit der Badegäste ist dabei auch die Einhaltung der vorgeschriebenen Wassertiefe entscheidend, damit es beim Sprung ins kühle Nass nicht zum Kontakt mit dem Grund kommt. Aber auch andere sicherheitstechnische Maße wie zum Beispiel Sicherheitsabstände und Brüstungshöhen müssen eingehalten werden.

Um für eine sichere Freibadsaison zu sorgen, greifen die Sachverständigen des TÜV Thüringen auch auf unkonventionelle Arbeitsmittel wie Schwimmmatten zurück. So können sie die Prüfung direkt vor beziehungsweise unter einer Kletterwand auf dem Wasser stehend durchführen. Auch bei der Arbeitskleidung greifen die Wasserrutschen-Experten des TÜV Thüringen nicht gerade ins Standardregal: Bei ihnen gehören Badehose, Badeschuhe und Handtuch zum Equipment. Denn der letzte Punkt im Prüfprotokoll heißt oft „Proberutschen“. Nur mängelfreie Sport- und Freizeitanlagen werden abschließend mit der Prüfplakette des TÜV Thüringen versehen. Für ein unfallfreies Rutsch- und Freizeitvergnügen während der gesamten Badesaison raten die Experten, die an den Sport- und Freizeitanlagen angebrachten Sicherheits- und Nutzungshinweise genau zu lesen und die darin definierten Vorgaben zu beachten.