Cybersecurity Management: Technischer Dienst erweitert Scope und homologiert Bozankaya nach ISO 21434

Genau wie in anderen Bereichen ist Sicherheit auch im Fahrzeugbau nicht mehr ohne Cyber-Security denkbar. Der Gesetzgeber trägt diesem Umstand Rechnung und verlangt entsprechende Prüfungen, wenn neue Fahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen werden sollen. Konkret müssen zur Erlangung einer Typgenehmigung geeignete Managementsysteme für Cyber-Security und Software-Updates nachgewiesen werden. Auch für den Technischen Dienst des TÜV Thüringen, der die Sicherheit des Gesamtfahrzeugs bewertet, wird Cyber-Security damit von der Kür zur Pflicht.

Um die Anforderungen an einen Technischen Dienst Gesamtfahrzeug weiterhin erfüllen zu können, wurde unser Scope beim Kraftfahrtbundesamt nun auf die UN-Regelungen 155 (Cyber-Security) und 156 (Software-Update) erweitert. Die UNECE R155 basiert auf den Anforderungen der ISO-Norm 21434, weshalb unser Technischer Dienst eng mit der Zertifizierungsstelle des TÜV Thüringen zusammengearbeitet hat. Die speziell auf die Cybersicherheit in Kraftfahrzeugen ausgelegten Normen und Anforderungen betreffen nicht nur die Hersteller von Automobilen, Bussen, Lkw und anderen Fahrzeugen, sie werden auch von immer mehr OEMs als Voraussetzung für ihre Zulieferer etabliert.

Im Kunden-Einsatz wurden die neuen Anforderungen erstmals beim türkischen Fahrzeughersteller Bozankaya, der seit Jahren zu den Stammkunden unseres Technischen Diensts zählt, durchgesetzt. Schon in den letzten Jahren wurden zahlreiche Elektro-Busse aus Ankara von unseren Experten bewertet, nun stand erstmals auch das Cybersecurity Management im Fokus. Wie schon die Technik in früheren Prüfungen konnte dabei auch das Management-System von Bozankaya überzeugen, sodass der Freigabe durch unseren Technischen Dienst nichts im Wege stand.