Das „Bierchen“ zu viel am Vatertag: Restalkohol wird immer wieder unterschätzt

Zu Christi Himmelfahrt werden auch in diesem Jahr wieder unzählige Wandergruppen mit vornehmlich männlicher Besetzung unterwegs sein. Als Wegzehrung darf dann bei vielen die eine oder andere Flasche Bier nicht fehlen. Die Erfahrung zeigt, dass übermäßiger Alkoholkonsum an solchen Tagen leider keine Seltenheit ist. Wie die Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom TÜV Thüringen weiß, wird die Wirkung des Alkohols dabei immer wieder unterschätzt. Die Folge: Zum Vatertag werden Jahr für Jahr zahlreiche alkoholisierte Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. Doch auch am Tag darauf überschreitet so mancher mit seinem Restalkoholpegel noch die Promillegrenzen. Die Verkehrspsychologin warnt außerdem ausdrücklich davor, alkoholisiert auf das Fahrrad oder einen E-Scooter zu steigen.

Bollerwagen, Rucksack und Flachmann sind die üblichen Wegbegleiter vieler männlicher Wandergruppen an Christi Himmelfahrt. Gerne mitgenommen wird außerdem so mancher Biergarten, der auf dem Weg liegt. Die Konsequenz: An kaum einem anderen Tag wird so viel Alkohol getrunken wie zum Männertag. Jedoch hat das verstärkte Trinkverhalten Folgen, weiß Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom TÜV Thüringen: „Bei Trinkgelagen wie an Vatertag sind Alkoholpegel von weit über 1,0 Promille keine Seltenheit. Was sich viele nicht bewusst machen: Der Alkoholabbau dauert wesentlich länger als der Aufbau. So baut ein Mann von durchschnittlicher Statur pro Stunde zirka 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Daher kann die Fahrtüchtigkeit auch am nächsten Morgen noch deutlich beeinträchtigt sein“, warnt Marie-Christin Perlich. Liegt der Restalkoholspiegel über 0,5 Promille, wäre die Fahrerlaubnis für mindestens einen Monat weg. Bei auffälliger Fahrweise beziehungsweise der Beteiligung an einem Unfall führen bereits 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration zur Entziehung der Fahrerlaubnis sowie zu Punkten und einer Geldstrafe.

Nicht nur an Vatertag sollte Alkoholgenuss daher strikt vom Führen eines Fahrzeuges getrennt werden. „Wer weiß, dass er fahren muss, sollte generell keinen Alkohol zu sich nehmen und umgekehrt: Wer weiß, dass er getrunken hat, sollte lieber auf Nummer sicher gehen und das Auto stehen lassen. Aber auch das Fahrrad oder der E-Scooter sind im alkoholisierten Zustand kein Ersatz für den fahrbaren Untersatz. Auf dem E-Scooter gelten im Übrigen die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Bereits nach dem zweiten Bier kann die 0,5-Promillegrenze überschritten sein“, warnt die Verkehrspsychologin. Auch stark alkoholisierten Fahrradfahrern kann ab 1,6 Promille die Fahrerlaubnis entzogen werden. Und selbst volltrunkene Fußgänger können belangt werden, wenn sie beispielsweise im Vollrausch auf öffentlichen Straßen herumtorkeln und einen Unfall verursachen. Solches Verhalten kann als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ausgelegt werden.

Um die Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund einer Alkoholauffälligkeit wiederzuerlangen ist dann in aller Regel das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung notwendig.