14. Januar 2015
Presse
Mobilität & Verkehr Auto-Ratgeber, Verkehr, Hauptuntersuchung, Automobil
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Das sollten Autofahrer für 2015 wissen
Prüfung der elektronischen Sicherheitsausstattung ab Juli, Fahrzeuge mit gelber Plakette müssen zur HU, Orts-Kennzeichen können mitgenommen werden, neue Vorschrift für Verbandskästen
Auch in diesem Jahr kommen wieder einige Neuregelungen auf die Autofahrer zu. So werden ab 1. Juli 2015 bei der Hauptuntersuchung (HU) die elektronischen Sicherheits- und Assistenzsysteme auf ihre Funktion geprüft, bei Umzug dürfen die bisherigen Kennzeichen mitgenommen wer-den, Fahrzeuge mit gelber Prüfplakette müssen 2015 zur HU vorgestellt werden und für Verbandskästen im Fahrzeug gelten neue Regelungen.
Mehr Sicherheit durch neues erweitertes Prüfprogramm
Wie sicher die elektronischen Sicherheits- und Assistenzsysteme in unseren Fahrzeugen sind und ob sie im Notfall wirklich ansprechen, wissen wir im Zweifel erst, wenn es auf sie ankommt. Ab 1. Juli 2015 gehören die elektronischen Systeme im Fahrzeug zum Prüfumfang der Hauptuntersuchung. Mit einem speziellen Prüfadapter wird dann die Funktionstüchtigkeit elektronischer Bauteile wie ABS, Airbag oder ESP beurteilt. Der HU-Adapter wird über die OBD-Schnittestelle (On-Board-Diagnose) mit dem Fahrzeug verbunden. Dadurch kann festgestellt werden, ob die elektronischen Sicherheits- und Assistenzsysteme eine Fehlermeldung zurückgeben oder ob diese gar manipuliert wurden.
Blaue Plakette verabschiedet sich, für Fahrzeuge mit gelber Prüfplakette wird 2015 die Hauptuntersuchung fällig
Die blauen Prüfplaketten verabschieden sich für die nächsten Jahre von deutschen Kfz-Kennzeichen. Ihre Schonfrist läuft spätestens Ende Februar ab. Für Fahrzeughalter, die dann noch mit einer blauen Plakette unterwegs sind, kann es teuer werden. Bei Überschreitung der HU-Prüffristen drohen Zusatzkosten oder gar Bußgelder beziehungsweise ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Die Gültigkeit der HU-Plakette können Fahrzeughalter im Übrigen am hinteren Kennzeichen ablesen. Die auf der Plakette in 12-Uhr-Stellung angezeigte Zahl gibt den Monat, die zweistellige Zahl im inneren Kreis das Ablaufjahr an. Auch ein Blick in die Fahrzeugzulassung gibt Auskunft über den Termin zur nächsten Hauptuntersuchung. 2015 kommen Fahrzeuge mit gelber Prüfplakette zur HU. Der TÜV Thüringen bietet eine Terminvereinbarung zur HU auch ganz bequem online an.
Verbandskästen nur mit Pflasterset und Feuchttüchern
Die Mitnahme eines Verbandskastens im Fahrzeug bleibt Pflicht. Bereits seit 1. Januar 2014 müssen neu produzierte Verbandskästen für Fahrzeuge der DIN 13164 ent-sprechen. Aufgestockt wurden ein 14-teiliges Pflasterset, ein Verbandpäckchen K (klein) und zwei Feuchttücher zur Hautreinigung. Alte Verbandskästen dürfen bis zum Verfallsdatum weiter genutzt werden, müssen allerdings ab 1. Januar 2015 entsprechend der neuen Norm aufgefüllt sein. Dazu werden im Handel sogenannte Ergänzungssets angeboten, die etwas günstiger sind als die komplette Neuanschaffung. Das Nichtmitführen beziehungsweise ein abgelaufener oder nicht vollständiger Verbandskasten erscheint übrigens im Mängelprotokoll bei der Hauptuntersuchung und kann bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld von 15 Euro belegt werden.
Mitnahme des beliebten Auto-Kennzeichens, Abmeldung per Mausklick
Autofahrer mussten bisher bei Umzug in einen anderen Ort, der außerhalb des heimischen Zulassungsbezirks lag, nicht nur ihr Fahrzeug ummelden, zusätzlich waren auch neue Kennzeichen am Auto Pflicht. Ab diesem Jahr kann das bisherige Kennzeichen mitgenommen werden. Der Weg zur Zulassungsstelle und die Kosten einer Ummeldung bleiben dem Halter allerdings nicht erspart.
Für Fahrzeuge, die ab 2015 zugelassen beziehungsweise umgemeldet werden, wird es künftig möglich sein, diese bundesweit online abzumelden. Die An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges per Mausklick wird voraussichtlich erst 2017 möglich sein.
Notruf wird in Neuwagen Pflicht, Steuerfreiheit für Stromer wird begrenzt, Euro-6 für Diesel-Pkw - Förderung für Rußpartikelfilternachrüstung
Weitere Neuerungen betreffen Käufer von Neufahrzeugen. Ab Oktober 2015 müssen Fahrzeughersteller in ihre neuen Autotypen ein sogenanntes eCall-System (emergency call) einbauen. Das integrierte System setzt nach einem Unfall automatisch einen Notruf ab und übermittelt die Standortdaten direkt an die Notfallzentrale. Der TÜV Thüringen begrüßt die Einführung der eCall-Technologie, da so Rettungsdienste zukünftig schneller am Unfallort eintreffen können und so Menschenleben gerettet werden können. Das System funktioniert EU-weit.
Käufer von Elektrofahrzeugen genießen nur noch bis 31.12.2015 die zehnjährige Steuerbefreiung. Ab 2016 wird die Steuerfreiheit auf fünf Jahre gesenkt. Dennoch dürfen sich Besitzer von Elektrofahrzeugen ab Februar 2015 über Sonderrechte freu-en. Ab dann können Elektroautos, die mindestens 30 Kilometer rein elektrisch fahren - also auch die meisten Hybrid-Fahrzeuge, mit dem E-Kennzeichen zugelassen werden. Dies erlaubt beispielsweise das Benutzen der Busspur oder berechtigt zum vergünstigten Parken.
Die Abgasnorm Euro-6 hat sich zum 1. Januar 2015 für Diesel-Pkw verschärft. Diese dürfen dann nur noch 80 statt der bisher erlaubten 180 Milligramm Stickoxide pro Kilometer ausstoßen. Besitzer älterer Dieselfahrzeuge können 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder eine finanzielle Förderung für das Nachrüsten eines Rußpartikelfilters beantragen. Gefördert werden maximal 260 Euro.