
Arbeit & Gesundheit | Gerätesicherheit Spielgeräte, Spielplatz, Produktprüfung
Eltern sollten wachsamen Blick auf Indoor-Spielplätzen haben
Kommerziell betriebene Indoor-Spielplätze locken besonders in der kühlen Jahreszeit Familien mit Kindern an. Es drohen jedoch Gefahren, wenn Trampoline und Klettergeräte nachlässig gewartet werden. Der TÜV-Verband rät, auf Prüfzertifikate zu achten. Auch Sauberkeit und kompetentes Personal deuten auf eine gut geführte Anlage hin.
Hüpfen,
Springen, Toben – Kinder wollen auch bei Kälte und Schmuddelwetter Spaß haben
und in Bewegung sein. Eine Alternative zum Spielplatz an der frischen Luft sind
überdachte Varianten mit Bällebad, Trampolins, Klettergerüsten, Hüpfburgen und
anderen Gerätschaften. Damit der Besuch eines Indoor-Spielplatzes auch
unbeschwert abläuft, sollten Eltern die Anlage genau in Augenschein nehmen, rät
der TÜV-Verband. Denn immer wieder kommt es zu mehr oder weniger schweren
Unfällen. „Nachlässig gewartete Indoor-Spielplätze bergen beträchtliche
Gesundheitsgefahren für Kinder“, sagt André Siegl, Referent Gebäudetechnik und
fliegende Bauten beim TÜV-Verband. „Schon der erste Eindruck zählt. „Der
Eingangsbereich verrät viel über das Qualitäts- und damit auch das
Sicherheitsniveau.“ Wenn es hier bereits an Sauberkeit mangele oder auf den
ersten Blick Verschleiß zu erkennen sei, sollte man aufmerksam werden. Ob ein Indoor-Spielplatz
ordentlich geführt ist, darüber gebe auch die Kompetenz des Personals
Aufschluss. „Die Kinder sollten von den Mitarbeitenden begrüßt werden und eine
altersgerechte Einweisung erhalten“, betont Siegl. Aktuell leide auch die
Freizeitbranche unter einem Mangel an Fachpersonal, was aber nicht zu einem
Nachteil bei der Sicherheit führen dürfe.
Offensichtliche
Mängel an den Geräten sind beispielsweise freiliegende oder sogar
hervorstehende Metallverbindungen und scharfe Kanten. Wenn erkennbar ist, dass
an diesen Stellen Überpolsterungen defekt sind oder, wie etwa bei Trampolinen,
ausgeleierte oder löchrige Sprungtücher verwendet werden, sollten Bedenken
geäußert werden. Abgenutzte Fang- bzw. Fallschutznetze sind ein Indiz für eine
nachlässige Wartung der Geräte. „Wer gefährliche Mängel entdeckt, sollte
umgehend das Personal des Indoor-Spielplatzes darauf hinweisen“, sagt Siegl.
„Es ist ratsam, einen Hallenspielplatz mit gravierenden Mängeln nicht weiter zu
nutzen.“ Allerdings seien Nachlässigkeiten häufig schwer zu erkennen. „Eltern
oder andere Begleitpersonen dürfen die Spielflächen häufig wegen der geltenden
Alters-, Größen- oder Gewichtsbeschränkungen nicht betreten. Zudem sind einige
Bereiche, wie Krabbeltunnel, schlecht ausgeleuchtet“, erläutert Siegl.
„Bewegliche Teile an Spielgeräten benötigen immer einen Schutz vor Einklemmen.“
Ebenso wichtig ist, dass Rettungswege nicht verstellt sind. Vorgeschrieben ist
zudem ein Sanitätsraum und es müssen Ersthelfer vor Ort sein.
Sicherheitsbestimmungen
für Indoor-Spielplätze finden sich in der DIN-Norm 1176. Sie regelt
beispielsweise, wie Geräte aufzustellen sind, damit Kindern keine Gefahr durch
Unfälle droht. Die Vorgaben betreffen unter anderem Konstruktion und
Standsicherheit der Anlagen, Absturzsicherungen und Haltegriffe oder auch
Einhaltung der zulässigen freien Fallhöhe und Fallräume. „Das Problem ist:
Verpflichtend ist nur die Erstabnahme nach Montage und Aufbau eines neuen
Indoor-Spielplatzes durch anerkannte unabhängige Sachverständige. Im laufenden
Betrieb gibt es, anders als bei öffentlichen Spielplätzen, keine
vorgeschriebenen Prüfungen mehr“, sagt Siegl. Für die Anlagen gelte jedoch die
Betreiberhaftung. „Falls es zu einem Unfall kommt, muss der Betreiber
nachweisen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist und den Besucher:innen
eine sichere Anlage zur Verfügung gestellt hat.“
Der Verband
der Hallen- und Indoor-Spielplätze (VDH) hat einen Ehrenkodex für seine
Mitglieder verabschiedet, der höhere Anforderungen an die Sicherheit vorsieht.
So sieht der Kodex unter anderem eine jährliche Prüfung durch einen vom VDH
anerkannten Sachverständigen vor. Hinzu kommt die Verpflichtung, nur Geräte und
Ausstattung mit CE-Kennzeichnungen der Hersteller zu kaufen. Allerdings sei nur
etwa ein Drittel der Betreiber von Indoor-Spielplätzen Mitglied des VDH. Tragen
die Geräte zusätzlich das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ oder ein
TÜV-Prüfzeichen, erfüllen sie weitere Sicherheitsanforderungen. „Bei der
jährlichen Prüfung kontrollieren die unabhängigen Sachverständigen die
technische Sicherheit und machen sich ein Bild vom Gesamteindruck der Freizeithalle“,
sagt Siegl. „Das Zertifikat soll Vertrauen schaffen und hängt in der Regel gut
sichtbar im Eingangsbereich aus.“ Auch auf den Internetseiten der Betreiber
finden sich die Zertifikate häufig. „So können sich Eltern schon vor dem Besuch
ein Bild machen“, sagt Siegl. „Optimal ist es, wenn in den Betrieben
Beschäftigte eine Weiterbildung zu Sachkundigen absolvieren.“ Dies sei
beispielsweise an den TÜV-Akademien möglich. „Die Kosten dafür sind
überschaubar und der Nutzen für die Sicherheit von Indoor-Spielplätzen ist
hoch.“ Eltern und Kinder könnten sich dann sicher und nach Herzenslust
austoben.Bereits
kleine Nachlässigkeiten können ein Zeichen für Sicherheitsmängel sein
DIN-Norm
für die Sicherheit von Indoor-Spielplätze
TÜV-Zertifikate
schaffen Vertrauen