Gelbe Prüfplaketten laufen ab – So erkennen Sie den Fälligkeitsmonat Ihrer HU

Spätestens im Januar 2022 weist auch die letzte gelbe Prüfplakette mit der 21 in der Mitte deutlich auf das Überschreiten des HU-Termins hin: Autofahrer, die jetzt noch mit einer gelben Prüfplakette am Heck unterwegs sind, müssen spätestens im Dezember mit ihrem Auto zur Hauptuntersuchung. Der HU-Termin ist ganz einfach am hinteren Kennzeichen ablesbar, denn ergänzend zur Jahreszahl in der Mitte steht die ganz oben angeordnete Zahl für den Monat der Fälligkeit. Wird die Prüffrist überzogen, drohen Zusatzkosten bei der verspäteten Prüfung oder sogar Bußgelder und im Extremfall ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Die Zeit läuft: Fahrzeuge mit gelber Prüfplakette müssen bis zum 31. Dezember zur Hauptuntersuchung. Mancher Autofahrer versäumt erfahrungsgemäß gerade zum Jahreswechsel den HU-Termin. Doch während es in anderen Monaten nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, verrät die Farbe der Plakette im Januar sofort, dass die Hauptuntersuchung überfällig ist: Ab Januar 2022 verabschiedet sich die gelbe Prüfplakette wieder von den Fahrzeugkennzeichen. Entscheidend für den Fälligkeitsmonat ist, welche Zahl in der 12-Uhr-Stellung nach oben zeigt. Die schwarze Markierung zwischen den Ziffern 1-12-11 erlaubt eine schnelle Erfassung der Uhrzeigerstellung der Plakette. So kann auf einen Blick erkannt werden, ob ein Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung hat oder nicht. Wer sich unsicher ist, findet einen Hinweis auf den nächsten Termin für die Hauptuntersuchung auch in der Zulassungsbescheinigung. Insbesondere sollten auch die Besitzer von Anhängern auf die Gültigkeit der HU-Plakette achten.
Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht bereits bei einem überfälligen HU-Termin von mehr als zwei Monaten ein Verwarngeld von 15 Euro vor. „Wer seine Hauptuntersuchung mehr als zwei Monate überzieht, der muss jedoch neben dem drohenden Bußgeld zusätzlich eine vertiefende Untersuchung über sein Fahrzeug ergehen lassen. Das ist dann auch mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 20 Prozent der HU-Gebührenordnung verbunden. Ordnungsämter oder die Polizei können jedoch bereits im ersten Monat der Überziehung eine Mängelkarte ausstellen, die Durchführung der HU muss dann extra bei den Behörden nachgewiesen werden“, erklärt Andreas Neumann vom TÜV Thüringen. Wurde der Termin zur fälligen HU um mehr als vier Monate überschritten, kommt auf den Fahrzeughalter ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro zu. Autofahrer, deren HU-Termin mehr als acht Monate überzogen ist, werden nach dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 60 Euro belegt und kassieren zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Was viele Autofahrer nicht wissen: Die bei einer HU festgestellten Mängel müssen in jedem Fall unverzüglich abgestellt werden. Das trifft nicht nur auf erhebliche Mängel zu, bei der das Fahrzeug im ersten Anlauf keine HU-Plakette bekommt. Auch die im Prüfbericht vermerkten geringen Mängel müssen ohne Verzug repariert werden. Ist eine Nachprüfung des Fahrzeugs aufgrund erheblicher oder gefährlicher Mängel erforderlich, muss diese innerhalb eines Monats erfolgen. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden, da ansonsten eine komplett neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss.
Fahrzeugexperte Andreas Neumann empfiehlt, den HU-Termin nicht unnötig auf die lange Bank zu schieben beziehungsweise verstreichen zu lassen. „Nutzen Sie unser flächendeckendes Prüfangebot in unseren Kfz-Prüfstellen und Partnerwerkstätten. Wir haben an den Kfz-Prüfstellen des TÜV Thüringen alle Maßnahmen ergriffen, um einen reibungslosen Ablauf bei der Hauptuntersuchung zu gewährleisten. Termine können jederzeit online oder während der Öffnungszeiten auch telefonisch vereinbart werden. Unsere Prüfstellen sind auch zwischen den Feiertagen außer zu Silvester geöffnet“, so Neumann.