Hitzewelle trifft Funkenflug: Grillen mit Holzkohle als unterschätzte Gefahr bei Trockenheit und Hitze

Ganz Europa ist derzeit von einer extremen Hitzewelle betroffen. Nicht nur in Süd- und Westeuropa toben vielerorts Waldbrände, auch in Deutschland sind bereits einige Regionen betroffen. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist in vielen Landesteilen die höchste Waldbrandwarnstufe ausgerufen: Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes zeigt die Deutschlandkarte tiefrot eingefärbt. Das hat auch Konsequenzen für Grill-Freunde, denn ausgedörrte Böden und Rasenflächen können schon durch einen einzigen Funken entfacht werden. Der TÜV Thüringen rät deshalb derzeit grundsätzlich vom Grillen mit Holzkohle ab.

Mit Temperaturen nahe der 40-Grad-Marke und langen Trockenphasen steigt das Risiko eines Brandes enorm an. Oftmals reicht ein einziger Funke, um ein Feuer zu entfachen. Daher sollte nicht nur bei einem Waldspaziergang unbedingt auf das Rauchen und offenes Feuer verzichtet werden, auch das Grillen mit Holzkohle wird zur vermeidbaren Gefahr. Genau wie eine achtlos weggeworfene Zigarette auch nach dem „Austreten“ noch glimmen und so zur Gefahr werden kann, geht auch vom Funkenflug beim Grillen eine große Gefahr aus. In Wäldern ist das Grillen und Rauchen ohnehin verboten, doch auch im heimischen Garten oder im Park sollte das Risiko einer Entzündung des ausgetrockneten Untergrunds nicht unterschätzt werden. Gerade wenn mit Holzkohle gegrillt wird, kann ein unkontrollierbarer Funkenflug schnell einen Brand entfachen. Holzkohle verbrennt je nach Holzsorte bei circa 800 Grad Celsius. Zwar sind die meisten Grillgeräte so konstruiert, dass die Hitze gut abgeleitet wird, allerdings können glühende Partikel beim Abbrennen der Holzkohle mehrere Meter weit weggeschleudert werden. Daher sollte derzeit generell aufs Grillen mit Holzkohle verzichtet werden.

Wer trotzdem nicht aufs Grillen verzichten möchte, sollte bei der aktuellen Hitzewelle unbedingt besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen: Der Grill darf nur auf einem festen, ebenen und vor allem feuerfesten Untergrund aufgestellt werden – auf keinem Fall auf trockenem Rasen oder in der Nähe von Bäumen und Sträuchern. Ein windgeschützter Aufstellplatz ist ebenfalls unabdingbar. Für den Notfall sollte mindestens ein Eimer mit Löschwasser oder eine Gießkanne griffbereit zur Verfügung stehen. Zum Anzünden sollten generell nur geprüfte Grillanzünder benutzt werden, die der Norm DIN EN 1860-3 entsprechen, wobei feste Anzündhilfen immer sicherer als flüssige sind. Auf keinen Fall dürfen Spiritus, Benzin oder andere leichtentflammbare Flüssigkeiten zum Anzünden der Holzkohle verwendet werden. Viel sicherer ist die Nutzung eines Gas- oder Elektrogrills, bei denen keine direkte Brandgefahr durch Funkenflug besteht.