
Arbeit & Gesundheit
Hitzewelle: Unerträgliche Hitze im Büro? Diese Vorschriften schützen Beschäftigte am Arbeitsplatz
Deutschland ächzt unter Temperaturen weit über 30 Grad – und auch am Arbeitsplatz hat die Sommerhitze spürbare Auswirkungen. Der Gesetzgeber schreibt vor, wie Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei hohen Temperaturen schützen müssen – vom Sonnenschutz auf Baustellen bis zu Lüftungs- und Trinkwasserregelungen im Büro. Arbeitsschutzexperte Ken Hauser vom TÜV Thüringen erklärt, welche Vorschriften bei Hitze zur Minimierung von Gesundheitsrisiken und zum Erhalt der Leistungsfähigkeit gelten.
Klimaanlagen gehören in deutschen Büros noch längst nicht zum Standard, doch bei Außentemperaturen jenseits der 30 Grad heizen sich viele Arbeitsräume innerhalb kurzer Zeit deutlich auf. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf klimatisierte Räume oder gar auf Hitzefrei am Arbeitsplatz, aber Arbeitgeber sind dennoch dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.
Bereits ab 26 Grad Raumtemperatur am Arbeitsplatz müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden – besonders, wenn körperlich anstrengende Tätigkeiten anfallen oder gesundheitlich vorbelastete Personen betroffen sind. Denn ab dieser Temperaturgrenze kann es in Einzelfällen zu einer Gesundheitsgefährdung kommen. „Die zulässigen Raumtemperaturgrenzen sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten festgelegt. Darin finden sich auch konkrete Empfehlungen, wie Arbeitgeber bei Hitze handeln sollten – vom Sonnenschutz bis zur effektiven Nachtlüftung“, erklärt Ken Hauser. Sinnvoll ist es beispielsweise, Jalousien auch nach Feierabend geschlossen zu halten und in den kühlen Morgenstunden zu lüften.
Auch wenn letztlich jeder selbst für eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr verantwortlich ist, sollten Arbeitgeber ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius auch Getränke zur Verfügung stellen. Bei Hitze benötigt der Körper naturgemäß mehr Flüssigkeit, daher sollte man unter diesen Umständen am Tag zwei bis drei Liter Wasser zu sich nehmen. Gute Alternativen zu Leitungs- oder Mineralwasser sind auch ungesüßte Kräuter- oder Früchtetees sowie stark verdünnte Saftschorlen. Zuckerhaltige Getränke wie Limonade oder Cola sollten bei starker Hitze vermieden werden, da diese dem Körper zusätzlich Wasser entziehen.
Steigt die Temperatur im Büro über 30 Grad, müssen wirksame Maßnahmen umgesetzt werden, um die Belastung der Beschäftigten auf ein Minimum zu reduzieren. Organisatorische Maßnahmen wie eine Gleitzeitregel oder die Lockerung der Bekleidungsvorschrift können effektive Maßnahmen sein und die Hitze erträglicher machen. Übersteigt die Raumtemperatur sogar die 35 Grad-Marke, ist der Raum ohne spezielle technische, organisatorische oder personenbezogene Vorkehrungen nicht länger als Arbeitsraum geeignet. Experten sprechen dann von sogenannter Hitzearbeit, wie sie beispielsweise in der metallverarbeitenden Industrie vorkommt.