HU wird digital: Digitaler Untersuchungsbericht zur letzten HU ab sofort online abrufbar

Der Hauptuntersuchungsbericht wird von vielen Fahrzeughaltern geduldig bis zur nächsten HU in den Fahrzeugunterlagen aufbewahrt. Steht das Fahrzeug zum Verkauf, ist er ein wichtiges und notwendiges Dokument, um das Fahrzeug neu zuzulassen. Mitunter kommt es vor, dass er gerade dann nicht auffindbar ist, weshalb eine kostenpflichtige Zweitschrift bei der zuständigen Prüforganisation beantragt werden muss. Mit dem neuen digitalen Untersuchungsbericht hat das ein Ende.

Seit Ende 2025 ist der neue Digitale Untersuchungsbericht (DUB) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verfügbar. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr wurde die innovative Lösung für die Digitalisierung des Hauptuntersuchungsberichts entwickelt. Für alle seit dem 25. November 2025 durchgeführten Hauptuntersuchungen können Fahrzeughalter ihre Hauptuntersuchungsdaten ab sofort online beim KBA abrufen und teilen. Berichte zu älteren Hauptuntersuchungen werden zwar nicht nachgetragen, aber im Lauf der nächsten Jahre wird sich nach und nach zu jedem Fahrzeug mindestens ein digitaler Untersuchungsbericht in der Datenbank finden lassen.

Der neue DUB ist allerdings keine hundertprozentige Kopie des Papierberichts: Während der HU behobene Mängel, beispielsweise ein direkt ersetztes Leuchtmittel, bleiben im DUB bestehen und werden nicht wieder ausgetragen. Durch das Bestehen der HU ist allerdings klar, dass der Mangel bereits abgestellt ist. Dennoch ist der DUB sehr praktisch, denn er bietet den Fahrzeughaltenden eine einfache und sichere Möglichkeit, die wesentlichen Hauptuntersuchungsdaten online abzurufen und zu teilen. Auch für die An- oder Ummeldung bei der Zulassungsbehörde genügt der DUB, der ganz einfach über einen QR-Code, einen Link oder manuell über die Website des KBA abgerufen werden kann: Die Zugriffsdaten bestehen aus der Nummer des Berichts, der Schlüsselnummer der Überwachungsinstitution und einer Identifikationsnummer. So kann der DUB beispielsweise beim Fahrzeugverkauf einfach an Dritte weitergegeben werden.