Mobilität & Verkehr Ladungssicherung, Verkehrssicherheit
Ladungssicherung beim Weihnachtsbaum-Transport: Das kann ins Auge gehen!
Beim Aussuchen des Weihnachtsbaums sind die Augen oft größer als der Platz im Kofferraum. Damit der Baum dennoch sicher nach Hause kommt, empfiehlt der TÜV Thüringen dringend das Einhalten einiger Grundregeln für den Transport. Anderenfalls kann der Weihnachtsbaum bei einer Vollbremsung zu einem gefährlichen Geschoss werden.
Auch bei einer vermeintlich kurzen Strecke mit dem Weihnachtsbaum sollten Autofahrer die korrekte Sicherung des sperrigen Transportguts auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen. „Eine korrekte Sicherung der Ladung ist nicht ohne Grund in der StVO vorgeschrieben. Autofahrer, die den Christbaum kurzerhand aufs Dach legen und ihn lediglich mit einem Strick oder sogar nur mit einem Gummiexpander verschnüren, handeln fahrlässig. Dass ein 20 Kilogramm schwerer Baum schon bei einer Vollbremsung aus 50 km/h die Wirkung eines 500 Kilogramm schweren Geschosses entwickeln kann, ist den meisten nicht bewusst“, verdeutlicht Achmed Leser vom TÜV Thüringen. „Wenn der Baum auf dem Autodach transportiert werden soll, sollte auf jeden Fall ein geeignetes Dachladesystem vorhanden sein. Anderenfalls ist eine sichere und wirkungsvolle Ladungssicherung mit Spanngurten kaum möglich. Und auch der Autolack wird es dem Fahrzeughalter danken, wenn er nicht direkt mit Nadeln und Baumharz in Berührung kommt“, gibt Fahrzeugexperte Leser zu bedenken.
Egal ob der Weihnachtsbaum auf dem Dachgepäckträger, im Kofferraum oder mit einem Anhänger transportiert wird: Es ist immer ratsam, dass der Stamm in Fahrtrichtung zeigt. Stamm und Baumspitze müssen gut verzurrt sein, damit die weihnachtliche Fracht bei einer Bremsung nicht zum gefährlichen Geschoss wird. Für das Verladen im Fahrzeuginneren rät Achmed Leser, den Baum möglichst mit der Stammseite nach vorn gegen eine Rücksitzlehne zu transportieren und ihn zusätzlich an den Transportösen im Kofferraum zu sichern. „Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Fahrzeugende hinaus, muss die Spitze mit einer roten Fahne beziehungsweise mit einer roten Leuchte für den Nachfolgeverkehr gekennzeichnet werden. Es ist auch darauf zu achten, dass weder das Kennzeichen noch Teile der Fahrzeugbeleuchtung durch überragende Zweige oder Äste verdeckt werden. Die Rundumsicht für den Fahrer muss ebenfalls gewährleistet sein“, verdeutlicht Achmed Leser vom TÜV Thüringen.