28. September 2018
Presse
Mobilität & Verkehr Auto-Ratgeber, Verkehr, Reifen
Mobilität & Verkehr Auto-Ratgeber, Verkehr, Reifen
Nur Reifen mit Bergpiktogramm sind eis- und schneetauglich – reine M+S-Reifen ab Produktionsjahr 2018 haben keinen Winterreifenstatus
Kaum ein Thema beschäftigt Autofahrer im Oktober mehr als der saisonale Reifenwechsel. Einige zögern das Prozedere bis auf die letzte Minute hinaus, andere wiederum halten sich strikt an die gute alte Faustregel „von Oktober bis Ostern“. Worauf Autofahrer jetzt beim Reifenkauf achten, verrät Achmed Leser vom TÜV Thüringen.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte greift die situationsbedingte Winterreifenpflicht. Dann müssen Fahrzeuge mit Reifen ausgestattet sein, die über eine entsprechende Kennzeichnung verfügen. Bisher waren dies die M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) und das Bergpiktogramm mit Schneeflocke – oftmals sind sie beide auf der Reifenflanke zu sehen. „Ab dem Produktionsjahr 2018 sind nur noch Reifen mit dem Bergpiktogramm mit der Schneeflocke, auch als Alpine-Symbol bekannt, echte Winterreifen. Reine M+S-Reifen ohne das Alpine-Symbol, die bis 31. Dezember 2017 produziert wurden, dürfen jedoch bei winterlichen Straßenverhältnissen noch bis 30. September 2024 gefahren werden. Ab dann verlieren auch sie ihren Winterreifenstatus“, erklärt Achmed Leser vom TÜV Thüringen.
M+S-Reifen sind bei SUV-Fahrern besonders beliebt und werden als Alljahresreifen verwendet. Für ab 1. Januar 2018 produzierte Reifen, die nur mit M+S gekennzeichnet sind, kommt jetzt das Winter-Aus. Reifenkäufer sollten daher ab sofort genau hinschauen, für welche Einsatzzwecke sie die neue Bereifung anschaffen wollen. Für den Wintereinsatz auf Eis und Schnee muss ab 2018 immer auf das Bergpiktogramm mit Schneeflocke geachtet werden. Nur diese Reifen verfügen aufgrund ihres Laufflächenprofils und der speziellen Gummimischung über besondere Eigenschaften bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Der Bußgeldkatalog sieht übrigens für das Fahren auf winterlichen Straßen ohne die dafür vorgeschriebene Bereifung Strafen von 60 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister vor. Kommt es dabei zu einer Behinderung, werden 80 Euro sowie ein Punkt fällig. Wer in einen Unfall verwickelt wird, muss sogar mit 120 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen. Auch der Halter des Fahrzeugs kann jetzt belangt werden. Nämlich dann, wenn er beispielsweise die Benutzung des Fahrzeugs bei winterlichen Straßenverhältnissen angeordnet oder zugelassen hat. Dafür wird er mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt belangt.
Doch wann soll beziehungsweise muss ich als Autofahrer die alten gegen neue Reifen ersetzen? „Generell gilt in Deutschland eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Dennoch sollten Autofahrer ihre Reifen nicht ganz bis zum vorgeschriebenen Grenzwert abfahren. Je weniger Profil der Reifen hat, umso schlechter sind Traktion und Bremsverhalten auf nasser Fahrbahn. Das gilt für Sommer- wie Winterreifen gleichermaßen“, so Fahrzeugexperte Leser. Aber gerade bei winterlichen Bedingungen empfehlen die Experten Reifen, mit mindestens 4 Millimetern Profil. Ein weiterer Grund für einen Reifenneukauf kann das Alter des Reifens sein. Gerade Wenigfahrer könnten davon betroffen sein. Das Reifenprofil liegt noch in der Toleranz, jedoch weist der Reifen bereits kleine oberflächliche Altersrisse auf. Ein Indiz dafür, dass die Weichmacher im Gummi an ihre Grenze geraten sind. Der Reifen härtet aus und verliert seine ursprünglichen Grip-Eigenschaften. Reifenhersteller geben zwar kein Verfallsdatum für Reifen an, jedoch sollten Halter bei 8 Jahre alten Reifen über eine Neuanschaffung nachdenken. Das Reifenalter beziehungsweise das Produktionsdatum ist an der DOT-Kennzeichnung (Department of Transportation, amerikanische Verkehrsbehörde) ablesbar. Diese ist auf einer der Reifenseitenwände eingeprägt und endet mit einer oval eingefassten, vierstelligen Zahlenkombination. Dabei geben die ersten beiden Ziffern die Produktionswoche und die letzten beiden Ziffern das Produktionsjahr an. Die Ziffer 3609 würde demzufolge bedeuten, dass der Reifen in der 36. Kalenderwoche im Jahr 2009 hergestellt wurde.