Umwelt & Nachhaltigkeit
Paketflut: TÜV-Verband begrüßt Abgabe auf Kleinsendungen – mehr Kontrollen und Drittprüfung nötig
Der EU-Rat hat neue Zollregeln für Waren in kleinen Paketsendungen verabschiedet, die vor allem über den Onlinehandel aus Drittstaaten in die EU gelangen. Die Maßnahme ist Teil der laufenden Zollreform. Nach Angaben des Rates sollen Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro künftig nicht mehr zollfrei bleiben: Vorgesehen ist zunächst ein pauschaler Zollsatz von 3 Euro für Waren in solchen Kleinsendungen; ab dem 1. Juli 2026 soll der Zollsatz dann je nach Warenkategorie erhoben werden. Daniel Pflumm, Referent für Produktsicherheit beim TÜV-Verband, kommentiert den Beschluss:
„Wir begrüßen den Beschluss des EU-Rats, für kleine Warensendungen aus Drittstaaten künftig eine zusätzliche Abgabe vorzusehen. Für uns geht es hierbei um mehr als eine technische Zollfrage, sondern um Produktsicherheit im Alltag. Das Geschäftsmodell vieler Onlineanbieter basiert darauf, Produkte als millionenfache Einzelsendungen direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU zu verschicken und genau in diesen Warenströmen finden sich leider auch viel zu viele nicht EU-konforme und damit potenziell unsichere Produkte. Gerade bei sensiblen Warengruppen wie Spielzeug kann das konkret bedeuten: Was billig im Warenkorb landet, ist im Zweifel nicht sicher im Kinderzimmer. Der neue Zollsatz kann die Kleinsendungsflut zumindest etwas bremsen und damit auch das Risiko senken, dass Problemware massenhaft und schnell in Umlauf kommt.“
Handlungsbedarf besteht weiterhin
„Das Grundproblem bleibt jedoch bestehen. Zu viele Produkte werden weiterhin über Online-Marktplätze in Verkehr gebracht, ohne dass ihre Konformität mit EU-Anforderungen verlässlich abgesichert ist. Solange nicht-konforme Ware überhaupt online angeboten werden kann und dann praktisch ungehindert bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, bleibt der Verbraucherschutz lückenhaft. Deshalb braucht es den nächsten Schritt: klare Verantwortung entlang der Lieferkette und vor allem präventive Mechanismen, damit nur sichere, EU-konforme Produkte in den Binnenmarkt gelangen und gleiche Wettbewerbsbedingungen durchgesetzt werden. Dazu gehören robuste, überprüfbare Nachweise und, wo es sinnvoll ist, unabhängige Drittprüfungen, bevor Produkte verkauft und versendet werden. Die neue Abgabe ist ein Signal. Echte Produktsicherheit erreichen wir aber erst, wenn nicht-konforme Ware konsequent gar nicht erst auf den Markt kommt.“
Die vollständige Position des TÜV-Verband „Marktüberwachung stärken – für fairen Wettbewerb und hohes Schutzniveau“ ist auf der Website des TÜV-Verbands abrufbar.