Parken im Winter: Vereiste Scheiben, zugeschneite Verkehrsschilder und Kennzeichen: Wann droht Strafe?

Der Winter verlangt Autofahrern nicht nur wegen rutschigen Straßen und schlechten Sichtverhältnissen einiges ab, auch das Eiskratzen nach kalten Nächten kostet Zeit. Mit vereisten Scheiben oder zugeschneiten Autos haben manche Autofahrer auch noch eine zusätzliche Sorge: Droht mir unnötiger Ärger, wenn mein Anwohner-Parkausweis, die Parkscheibe oder der Parkschein nicht mehr sichtbar sind? Wann muss ich mein Fahrzeug vom Eis befreien? Marcel Schauffler vom TÜV Thüringen erklärt, worauf es ankommt.

Eigentlich sind die Regeln eindeutig: Parkscheine, Parkscheiben und andere Park-Berechtigungen wie zum Beispiel Anwohner-Parkausweise müssen so im Auto platziert werden, dass sie von außen „gut sichtbar“ sind. Ist die Lesbarkeit nicht gegeben, drohen je nach Standort Verwarnungen in Höhe von bis zu 30 Euro. Dennoch muss im Winter niemand Angst vor unerwartetem Ärger haben: „Wenn ein Autofahrer die Berechtigung zum Parken so platziert hat, dass sie unter normalen Umständen gut sichtbar ist, hat er seine Pflicht erfüllt. Werden Parkschein, Parkscheibe oder Anwohner-Parkausweis später durch Schnee oder Eis verdeckt, ist das kein Grund für ein Knöllchen“, beruhigt Marcel Schauffler vom TÜV Thüringen.

Während Fahrzeuge im ruhenden Verkehr weitestgehend von einer Freikratzpflicht befreit sind, sieht das im fließenden Verkehr ganz anderes aus. Hier hat der Autofahrer sein Fahrzeug vor Fahrtantritt von Schnee und Eis zu befreien und für eine vollständige Rundumsicht zu sorgen. Oftmals beschränken sich einige Fahrzeughalter jedoch auf ihre Front- und Seitenscheibe. Das reicht aber längst nicht aus: auch Hauben und Fahrzeugdächer müssen schneefrei sein. Andere Verkehrsteilnehmer könnten sonst durch wegwehenden Schnee oder wegfliegende Eisplatten behindert werden. Zudem besteht die Gefahr, dass bei einer Bremsung die eigene Sicht behindert wird. Die Außenspiegel, die Licht- und Signalanlage sowie die Fahrzeugkennzeichen sind auch während der Fahrt eis- und schneefrei zu halten – beispielsweise bei starkem Schneefall müssen Autofahrer also gelegentlich anhalten und die entsprechenden Stellen reinigen, damit sie ihre Funktion erfüllen können.

Auch Verkehrszeichen können im Winter von Schnee verdeckt werden, sie bleiben aber trotz der Sichtbehinderung gültig. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass zumindest Anwohner die Bedeutung der Schilder trotzdem kennen – daher müssen sie sich auch weiterhin an entsprechende Beschränkungen halten. Verdeckte Schilder sind aber auch für ortsunkundige Autofahrer kein Freibrief, auch wenn in Einzelfällen von einer Bestrafung abgesehen werden kann. Anders sieht es bei Verkehrszeichen aus, die aufgrund ihrer besonderen Form auch im verschneiten Zustand eindeutig erkennbar sind: „Die wichtigsten Schilder sind so gestaltet, dass sie bei jedem Wetter gut erkennbar sind: Beim achteckigen Stoppschild oder dem Vorfahrtsschild gilt das Wetter daher nie als Ausrede“, erinnert Marcel Schauffler an die Straßenverkehrsordnung.