
Produktsicherheit GS-Zeichen, Gerätesicherheit, Schulbeginn, Produktprüfung
Sichere Schulausstattung: Schulstühle bestehen Härtetest im TÜV Thüringen Prüflabor
Selbst spannendster Unterricht kann nicht verhindern, dass sich bei Kindern früher oder später der Drang nach Bewegung durchsetzt: Im Lauf des Tages rutschen Schulkinder nicht nur hin und her, auch das Kippeln oder Wippen mit der Rückenlehne sind immer wieder zu beobachten. Schulstühle werden schon deshalb viel stärker beansprucht als die Stühle im eigenen Kinderzimmer. Stühle für den Schuleinsatz müssen deshalb höhere Anforderungen an die Sicherheit erfüllen und werden von Experten überprüft. Auch die Prüfstelle für Gerätesicherheit des TÜV Thüringen hat auf ihren Prüfständen regelmäßig Schulstühle im Dauertest: Bevor sie im Klassenraum zum Einsatz kommen dürfen, müssen sie die Prüfanforderungen der DIN EN 1729 bestehen.
Für einen sicheren Einsatz muss jeder Stuhl eine Vielzahl von Anforderungen erfüllen, doch für die Gebrauchstauglichkeit von Schulstühlen liegt die Messlatte nochmals spürbar höher. So müssen die mechanische Festigkeit und die Standfestigkeit höheren Belastungen gerecht werden, wie sie in den Anforderungen der DIN EN 1729 Möbel für Schul- und Bildungseinrichtungen definiert sind. Hierbei spielt neben mechanischen und ergonomischen Parametern auch die Belastung mit Schadstoffen eine Rolle. Für die Vergabe eines GS-Zeichens für die „Geprüfte Sicherheit“ gelten nochmals höhere Anforderungen, zum Beispiel auch an die chemische Zusammensetzung und Belastung mit polyzyklisch-aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) – schließlich verbringen Schulkinder jeden Tag viele Stunden in unmittelbarer Nähe zu den Stühlen.
In der Prüfstelle für Gerätesicherheit des TÜV Thüringen werden Schulstühle vor ihrem Einsatz dauergetestet und auf ihre Gebrauchstauglichkeit geprüft. So werden die Dauerhaltbarkeit von Sitzfläche und Rückenlehne in 100.000 Prüfzyklen ermittelt. Die Sitzfläche wird dabei mit einer definierten Kraft von 1.250 Newton belastet, was einem Gewicht von etwa 125 Kilogramm entspricht. Die Rückenlehne muss bei gleicher Anzahl einer Belastung von 300 Newton standhalten. Je nach Größenklasse des Schulstuhls wird die Sitzfläche außerdem in zehn Wiederholungen einer statischen Belastung mit bis 2.000 Newton unterzogen, die Rückenlehne muss in dieser Disziplin bis zu 700 Newton aushalten.
Ist der Schulstuhl mit einer Fußstütze ausgestattet, wird auch diese einer Dauerbelastung unterzogen. Hierbei wird die Fußstütze in 50.000 Prüfzyklen mit einer definierten Kraft von bis zu 1.000 Newton belastet und darf dabei keinesfalls brechen.