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Sicherheit von Wickeltischen: Neuer GS-Prüfgrundsatz verschärft Anforderungen an Wickeltische in öffentlichen Bereichen
Wer mit Baby oder Kleinkind unterwegs ist, muss regelmäßig Wickeltische in öffentlichen Bereichen wie Raststätten, Restaurants oder Hotels nutzen. Bisher genügte hierfür die Erfüllung der Anforderungen der Europäischen Norm EN 12221, damit sie unter Berücksichtigung der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften der DGUV in öffentlichen Bereichen installiert werden durften. Hersteller und Experten der Prüfstellen für Gerätesicherheit (GS-Prüfstellen) waren sich allerdings darüber einig, dass die erhöhten Sicherheitsanforderungen für eine Anwendung außerhalb des Wohnbereichs in der auch für Kindertagesstätten gültigen Norm nicht hinreichend betrachtet wurden. Abhilfe schafft ein neuer Prüfgrundsatz für Wickeleinrichtungen, der unter Federführung des TÜV Thüringen in einem Ausschuss mit Vertretern der GS-Prüfstellen und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet wurde und jetzt für die Vergabe des bekannten GS-Zeichens maßgeblich ist.
„Wickeltische in öffentlichen Bereichen und Kindertagesstätten müssen heute ganz andere Anforderungen erfüllen als Tische, die man in den eigenen vier Wänden für das Wickeln von Kleinkindern verwendet. Es versteht sich von selbst, dass die Anforderungen an einen solchen Wickeltisch im Heimbereich längst nicht so hoch wie in öffentlichen Bereichen sind, da dort ganz andere Beanspruchungen und Ausführungen zum Tragen kommen. Hinzu kommt, dass es natürlich auch hier große qualitative Unterschiede zwischen den Produkten gibt“, erklärt Produktprüfer Marko Beckmann vom TÜV Thüringen.
„Der TÜV Thüringen hat den neuen Prüfgrundsatz im Nicht-Wohnbereich maßgeblich mit vorangetrieben, da die Europäische Norm nur für den häuslichen Bereich geeignet ist. Es lag praktisch kein abgestimmtes Anforderungsprofil für Wickeleinrichtungen in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten vor. Für die Vergabe eines GS-Zeichens ist nun seit Mai dieses Jahres der abgestimmte Prüfgrundsatz maßgebend und wird von allen zugelassenen Prüfstellen für Gerätesicherheit angewendet“, so Beckmann weiter.
Je nach Anwendungsfall und Umgebung wurden zwei Anforderungsklassen definiert. Während die Klasse I für die meisten öffentlichen Bereiche gedacht ist, stellt die Anwendungsklasse II für Wickeleinrichtungen in Kindertagesstätten noch einmal höhere sicherheitstechnische Anforderungen. In Klasse II muss ein wirksamer Schutz vorm Herunterfallen liegender Kinder vorhanden sein, der als eine seitliche und hintere Aufkantung über eine Mindesthöhe von 20 cm verfügen oder den erhöhten Prüfanforderungen genügen muss. Darüber hinaus müssen Wickeltische, die in Kindertagesstätten zum Einsatz kommen und mit einer Aufstiegshilfe zur Wickelfläche ausgestattet sind, so konstruiert sein, dass sie gegen eine unbeaufsichtigte Nutzung gesichert sind. Bei der Erarbeitung des Prüfgrundsatzes wurde auch an die Sicherheit von Wickeleinrichtungen gedacht, die über eine zusätzliche Duschwanne oder ein Waschbecken verfügen. Auch hierfür wurden die entsprechenden Prüfanforderungen erstmals für alle Prüfstellen verbindlich definiert.
Der neue Prüfgrundsatz gilt für Wickeleinrichtungen in Nicht-Wohnbereichen, die für Kinder bis zu einem Alter von 36 Monaten und einem Körpergewicht von höchstens 25 Kilogramm zugelassen sind. Er wurde von Vertretern der GS-Prüfstellen und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter Federführung des TÜV Thüringen erarbeitet. Er ist konform mit den Berufsgenossenschaftlichen Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI 523) und der Branchenregel Kindertageseinrichtungen (DGUV Regel 102-602). Mit den neuen Prüfvorgaben werden die Anforderungen für Wickeltische, die ihre Sicherheit mit einem GS-Zeichen nachweisen wollen, nochmals erhöht. Der TÜV Thüringen arbeitet seit mehr als 30 Jahren als akkreditierte Prüfstelle für Gerätesicherheit und unterhält ein GS-Prüflabor in Arnstadt.