Wohnmobil auf einem Wohnmobilparkplatz

Städtereise mit dem Wohnmobil: So vermeiden Sie unnötigen Stress bei der Parkplatzsuche

Eine Reise mit dem Wohnmobil ist für viele der Inbegriff für Freiheit: Einfach dort anhalten, wo es am schönsten ist – eine Nacht verbringen und am nächsten Tag weiterfahren. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht, denn überall, an jeder x-beliebigen Stelle parken dürfen Wohnmobilfahrer schon lange nicht mehr. Beim Parken der rollenden Unterkunft gibt es einiges zu beachten: Ob auf Rastplätzen, in Innenstädten oder auf ausgewiesenen Stellflächen. Wer sein Fahrzeug falsch abstellt, riskiert nicht nur Ärger oder gar ein Bußgeld, sondern gefährdet auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Mit diesen Tipps parken Wohnmobilfahrer sicher, regelkonform und entspannt.

Schon mit dem Pkw kann die Parkplatzsuche in Städten zu einem echten Geduldsspiel werden. Wirklich kompliziert wird es aber, wenn der Parkplatz genügend Raum für das Wohnmobil bieten muss: Aufgrund der Länge und Breite der Fahrzeuge kommen viele normale Parkplätze von vornherein nicht in Betracht. Während Caravan-Fahrer meist gezielt den nächsten Campingplatz ansteuern, zieht es viele Wohnmobilfahrer auch in den Großstadt-Dschungel. Innerorts ist das Parken oft durch Verkehrszeichen geregelt. Einschränkungen wie Park- oder Halteverbote treffen natürlich auch für Wohnmobil und Caravan zu. Ansonsten ist zum Parken im Regelfall der rechte Seitenstreifen beziehungsweise der rechte Fahrbahnrand zu benutzen. Existieren entlang der Fahrbahn Parkstreifen, so muss dort geparkt werden. Doch Vorsicht: Wird die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen aufgrund der Fahrzeuggröße verhindert, ist das Parken dort unzulässig. Wird ein Wohnmobil in einer sehr schmalen Parkbucht abgestellt, die eigentlich für Pkw vorgesehen ist und ragt es dann in den Verkehrsraum hinein, kann von einer Behinderung ausgegangen werden. Hier hilft es auch nicht, mit zwei Rädern auf dem Bordstein zu parken, da dies durch das entsprechende Zeichen „Parken auf Gehwegen“ erlaubt sein muss. Ohnehin dürfte das Parken auf Gehwegen für die meisten Wohnmobile tabu sein, da diese schnell das dafür eingeschränkte zulässige Fahrzeuggewicht von 2,8-Tonnen übersteigen. Für Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug sieht die StVO einen maximalen Parkzeitraum von zwei Wochen vor. Darüber hinaus kennt die StVO aber auch grundsätzliche Einschränkungen für das Parken, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten. So ist das Parken vor sowie hinter Kreuzungen und Einmündungen im bekannten 5-Meter-Abstand, vor Bordsteinabsenkungen oder aber vor Ein- und Ausfahrten – bei schmalen Fahrbahnen auch gegenüber – verboten.

Die Fahrzeugexperten des TÜV Thüringen empfehlen Wohnmobilfahrern, ihr Fahrzeug wann immer möglich auf dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen und sich schon im Vorfeld einer Reise zu informieren, wo es diese gibt. In vielen Städten dürfen Park-and-Ride-Flächen genutzt werden, oft gibt es auch spezielle Park- und Stellplätze für Wohnmobile und Caravan. Das einmalige Übernachten auf einem Parkplatz fällt in aller Regel unter den sogenannten Gemeingebrauch oder dient der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Für längere Aufenthalte sollten jedoch die dafür vorgesehenen Campingplätze genutzt werden. Bei der Reiseplanung sollte außerdem berücksichtigt werden, dass nicht jeder Autofahrer auch jedes Wohnmobil bewegen darf: Wer ein Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse oder einen Wohnanhänger mit einer Gesamtmasse über 750 Kilogramm für einen Urlaubstripp anmieten möchte, sollte im Vorfeld prüfen, ob er über die dafür notwendige Führerscheinklasse verfügt. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten sich Wohnmobil- und Caravan-Fahrer bei Reisen ins Ausland außerdem mit den entsprechenden Regelungen des Ziellands sowie der Transitländer beschäftigen.