TÜV Thüringen Sachverständiger prüft eine Brandmeldeanlage

Stille Helfer: TÜV Thüringen prüft Brandmeldeanlagen in öffentlichen Einrichtungen

Die meisten Menschen kennen den Feueralarm in großen Einkaufszentren höchstens als Probealarm, doch die Bedeutung der meist ganzjährig stummen Brandmeldeanlagen ist kaum zu überschätzen. In einem großen Einkaufszentrum halten sich während der Öffnungszeiten oft mehrere hundert Menschen auf, die im Fall eines Feuers schnell in Sicherheit gebracht werden müssen. Der erste Schritt hierfür ist das frühzeitige Erkennen der Gefahr: Zahlreiche Brandmelder überwachen rund um die Uhr alle relevanten Räume der weitläufigen Gebäude, um ein Feuer selbst in selten genutzten Bereichen schnell und zuverlässig entdecken zu können. Die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher hängt im Fall der Fälle direkt mit der Zuverlässigkeit der Brandmeldeanlage zusammen, weshalb diese nicht nur vor der Inbetriebnahme, sondern im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung auch in regelmäßigen Abständen von Prüfsachverständigen überprüft werden.

Bei der jüngsten Überprüfung der Brandmeldeanlage im Goethe-Park-Center Bad Salzungen fiel die wiederkehrende Prüfung mit einem Probealarm zusammen: Ein Sachverständiger vom TÜV Thüringen konnte sich nicht nur von der Funktion der einzelnen Melder überzeugen, sondern erhielt auch einen Eindruck vom weiterführenden Sicherheits- und Notfall-Konzept des Einkaufszentrums. Das erfreuliche Ergebnis: Zwischen der manuellen Auslösung des Feuermelders bis zur vollständigen Evakuierung des 16.000 Quadratmeter großen Komplexes vergingen gerade einmal sechs Minuten. Von der erfolgreichen Übung, an der neben den Verantwortlichen des Center-Managements und unserem Sachverständigen auch Vertreter der Feuerwehr teilnahmen, berichtete auch die Regionalpresse und machte damit darauf aufmerksam, wie wichtig die Zuverlässigkeit der im Alltag meist unbeachteten sicherheitstechnischen Anlagen ist.

Für den TÜV Thüringen zählt die Prüfung von Brandmelde- und anderen sicherheitstechnischen Anlagen im Bereich des Bauordnungsrechtes wie Sicherheitsstromversorgungen und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen aber auch Lüftungs- sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) seit Jahren zum Alltag. Die Ergebnisse unserer Prüfungen fließen regelmäßig in den jüngst veröffentlichten TÜV-Baurechtsreport ein.

Hier finden Sie mehr Informationen zum TÜV-Baurechtsreport 2025