TÜV Thüringen Anlagensicherheits-Report: Aufzüge nicht ausreichend vor Cyberangriffen geschützt

In Zeiten geopolitischer Spannungen und hybrider Angriffe rückt Cybersicherheit immer stärker in den Fokus. Längst sind nicht mehr nur kritische Infrastrukturen von Hackerangriffen gefährdet, auch andere überwachungs­bedürftige Anlagen wie Aufzüge, Druckanlagen oder Anlagen mit Explosions­gefährdung sind aufgrund der zunehmenden Vernetzung anfälliger für Manipulationen von außen. Seit Mitte 2023 müssen diese Anlagen deshalb nicht nur mechanisch sicher sein, sondern auch vor Cyberangriffen geschützt werden. Gerade bei Aufzügen wird die Cybersicherheit von den Betreibern allerdings viel zu oft auf die leichte Schulter genommen. Das spiegelt sich auch in der Mängelstatistik des TÜV Thüringen Anlagensicherheits-Report wider.

Im Anlagensicherheits-Report werden seit vielen Jahren die Prüfungen der Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) des TÜV Thüringen an überwachungsbedürftigen Anlagen ausgewertet. Dazu zählen Aufzugsanlagen, Druckanlagen und Anlagen mit Explosionsgefährdung wie etwa Tankstellen, Gasspeicher oder Lageranlagen für hochentzündliche Stoffe von Flüssiggas über Öle bis hin zu Benzin. Die Mängelstatistik fließt auch in den bundesweiten Anlagensicherheitsreport des TÜV-Verbands ein.

Fehlende Cybersicherheit lässt geringfügige Mängel bei Aufzügen auf über 80 Prozent anwachsen – Nahezu jeder Aufzug mit Mängeln – Sicherheitserhebliche und gefährliche Mängel auf Vorjahresniveau

Aufzüge werden täglich von Millionen Menschen genutzt – und das nicht nur in Wohngebäuden, auch die meisten öffentlichen Gebäude verfügen mit Blick auf einen barrierefreien Zugang über Aufzugsanlagen. Aufzüge unterliegen besonderen Sicherheitsprüfungen, denn sie müssen rund um die Uhr einwandfrei funktionieren und jederzeit gefahrlos bedient werden können – egal ob von Kindern, Erwachsenen oder Menschen mit Handicap. Statistisch gesehen zählen Aufzugsanlagen zwar zu den sichersten Transportmitteln überhaupt, dennoch bergen die überwachungsbedürftigen Anlagen einige Gefahrenpotenziale, die zu folgenschweren Unfällen führen können. Viele Unfälle werden jedoch nicht offiziell erfasst und ausgewertet. Oftmals werden Unfälle mit Personenschaden vom Betreiber nicht gemeldet, die Dunkelziffer dürfte entsprechend hoch ausfallen.

Die ZÜS-Sachverständigen des TÜV Thüringen haben im Jahr 2025 an nahezu jeder geprüften Aufzugsanlage (95,8 Prozent) Mängel aufgedeckt. Die Mängelquote liegt damit insgesamt auf Vorjahresniveau. Während vor drei Jahren noch gut jeder zweite Aufzug (51,7 Prozent) mit geringfügigen Mängeln auffiel, ist die Quote in den Jahren 2024 und 2025 auf über 80 Prozent angestiegen. Ein Grund dafür sind die gesetzlichen Änderungen in Bezug auf die Bewertung der Cybersicherheit, denn seit April 2023 fordert der Gesetzgeber auch für Aufzüge, dass Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung potenzielle Cyberbedrohungen identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen, wenn dies erforderlich ist. Die Maßnahmen müssen in einem Schutzkonzept erfasst sein. Liegt dieses nicht vor, wird das Fehlen bei der Aufzugsprüfung als geringfügiger Mangel bewertet.

Wie schon im Vorjahr waren kaum mehr als vier Prozent der vom TÜV Thüringen geprüften Aufzugsanlagen mängelfrei. Der Anteil der Anlagen mit sicherheitserheblichen beziehungsweise gefährlichen Mängeln ist gegenüber dem Vorjahreswert (14,1 Prozent) leicht auf 14,6 Prozent gestiegen. Somit hatte fast jeder siebte Aufzug schwerwiegendere Mängel. Solche Mängel sind zum Beispiel defekte Notrufe, Störungen bei der Notrufweiterleitung an die Zentrale, nicht funktionstüchtige Fangvorrichtungen und Sicherheitsschaltungen, defekte Geschwindigkeitsbegrenzer oder auch beschädigte Umlenkrollen.


Die Prüfung der Cybersicherheit ist nicht nur bei Aufzugsanlagen erforderlich. Sofern Sicherheitssysteme manipuliert werden können, muss die Cybersicherheit generell bei allen überwachungsbedürftigen Anlagen geprüft werden: das heißt auch bei Druckanlagen oder Anlagen mit Explosionsgefährdung.

Hohes Sicherheitsniveau bei Dampf- und Druckanlagen – Mängelquote rückläufig: weniger geringfügige, erhebliche und gefährliche Mängel

Die ZÜS-Sachverständigen des TÜV Thüringen prüfen Druckanlagen im gesamten Bundesgebiet und stellen bei den wiederkehrenden Anlagenprüfungen sowie den Prüfungen vor Inbetriebnahme immer wieder auch gravierende Mängel fest, die ohne eine Prüfung nicht aufgedeckt worden wären. Neben klassischen Prüfverfahren kommen immer häufiger auch modernste, zerstörungsfreie Prüfverfahren zum Einsatz, wie etwa die seit Jahren vom TÜV Thüringen eingesetzte Schallemissionsprüfung (SEP) oder aber auch das patentierte ID-E-Prüfverfahren, das auf Ultraschall (EMAT - Electro Magnetic Acoustic Transducer) basiert.

Insgesamt kann den Dampf- und drucktechnischen Anlagen, die heute in Industrie und Gewerbe zum Einsatz kommen, ein hohes Sicherheitsniveau attestiert werden. Die Mängelquote liegt hier gerade einmal bei 26,7 Prozent und lag damit mehr als 5 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau (32,1 Prozent). Der größte Rückgang war dabei bei den geringfügigen Mängeln zu verzeichnen. Hier sank die Quote von 24 Prozent auf 18,9 Prozent. Auch weniger Druckanlagen mit erheblichen und gefährlichen Mängeln wurden bei den Prüfungen registriert: An 7,8 Prozent der Anlagen (Vorjahr: 8,1 Prozent) stellten die ZÜS-Sachverständigen des TÜV Thüringen bei der Prüfung solche Mängel fest. Mängel werden dann als erheblich oder gar gefährlich eingestuft, wenn beispielsweise Risse in der Behälterwand, Korrosion, Schweißnahtfehler oder defekte Sicherheitseinrichtungen auftreten und ein sicherer Betrieb bis zur nächsten Prüfung nicht mehr prognostiziert werden kann. Unterm Strich wurden jedoch auch nahezu drei Viertel (73,3 Prozent) der 2025 geprüften Anlagen vorbildlich betrieben und wiesen keine Mängel auf. 

Jede zweite Anlage in explosionsgefährdenden Bereichen mängelbehaftet – Anstieg bei erheblichen und gefährlichen Mängeln

In Form der Betankungsanlagen an jeder öffentlichen Tankstelle nutzen Autofahrer regelmäßig und meist völlig unbedarft Anlagen, von denen eine Explosionsgefährdung ausgeht. Außerdem zählen beispielsweise auch Gasfüllanlagen, Lageranlagen für brennbare Flüssigkeiten, Biogasanlagen oder Getreide-Silos zu den sogenannten Anlagen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen). An all diesen Anlagen gehen die ZÜS-Experten von einer besonderen Gefährdungslage aus, da unter Umständen eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.

Eine sorgfältige Prüfung durch unabhängige Dritte ist für die Anlagensicherheit dieser als potentiell gefährlich eingestuften Anlagen besonders wichtig. Auffallend ist, dass mehr als die Hälfte der durch die ZÜS-Sachverständigen des TÜV Thüringen geprüften Ex-Anlagen Mängel aufwiesen: Die Mängelquote lag 2025 bei 50,9 Prozent und stieg gegenüber dem Vorjahr um über 5 Prozentpunkte an. An fast jeder fünften Anlage (18,9 Prozent, Vorjahr 13,5 Prozent) wurden dabei sogar erhebliche Mängel entdeckt. Ex-Anlagen mit geringfügigen Mängeln machten einen Anteil von 32,0 Prozent aus, was in etwa dem Vorjahresniveau entspricht. Nur knapp die Hälfte (49,1 Prozent) der Anlagen mit Explosionsgefährdung war mängelfrei. Die aktuelle Statistik unterstreicht die Notwendigkeit unabhängiger Prüfungen damit deutlich.