TÜV Thüringen prüft Fahrgeschäfte auf dem Jenaer Frühlingsmarkt und teilt Erfahrungen mit Bauaufsichtsbehörden

Die Vorbereitungen des Jenaer Frühlingsmarktes laufen auf Hochtouren: Schausteller und die Verantwortlichen der Stadt Jena wollen den zahlreichen Besuchern vom 12. bis zum 21. Mai wieder ein gelungenes Stadtfest liefern. Die Bewertung der Standsicherheit der Fahrgeschäfte ist für die zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörden immer wieder eine Herausforderung. Experten der Prüfstelle für Festigkeit und Fliegende Bauten des TÜV Thüringen luden aus diesem Grund im Vorfeld des Jenaer Frühlingsmarktes am 12. Mai zu einem Erfahrungsaustausch mit einer praktischen Gebrauchsabnahme ein.

Insgesamt 35 Vertreter von 15 Unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und Städte des Freistaats Thüringen konnten bei dem Erfahrungsaustausch mehr über die Schwerpunkte einer Gebrauchsabnahme von Fahrgeschäften wie Riesenrad, Kinderkarussell oder Bühnen erfahren. Diese zählen neben Karussells genauso wie mobile Videowände zu den sogenannten Fliegenden Bauten. Das sind Konstruktionen, die zum Auf- und Abbau an verschiedenen Standorten bestimmt sind. Sie unterliegen dem Deutschen Baurecht und müssen regelmäßig wiederkehrend und vor dem Betrieb nach deren Aufbau geprüft werden. Fünf Experten der Prüfstelle für Festigkeit und Fliegende Bauten des TÜV Thüringen zeigten auf dem Jenaer Eichplatz an insgesamt vier Stationen, worauf bei den verschiedenen Arten von Fliegenden Bauten bei der Gebrauchsabnahme zu achten ist. Hier konnte das zuvor im Theorieteil vermittelte Wissen zu den neuesten Vorschriften am praktischen Objekt nachvollzogen werden.

Inwieweit Fahrgeschäfte sicher und standfest aufgestellt sind, erklärten die Experten für Fliegende Bauten des TÜV Thüringen am Beispiel der Fest-Bühne, eines Autoscooters, des Riesenrads sowie eines sogenannten Laufgeschäfts, die allesamt von Thüringer Schaustellern auf dem Jenaer Frühlingsmart betrieben werden. Eine solche Gebrauchsabnahme ist unmittelbar vor dem Betrieb eines Fahrgeschäfts erforderlich, um die Standsicherheit, mögliche Windlasten oder aber auch den korrekten Aufbau des Fliegenden Baus zu bewerten. Hierzu gleichen die Karussell-Experten die Ausführung mit den Bauplänen des jeweiligen Fahrgeschäfts ab.

Die Prüfstelle für Festigkeit und Fliegende Bauten des TÜV Thüringen hat ihren Sitz am Standort Jena und ist die einzige ihrer Art im Freistaat. Die Experten prüfen neben Fliegenden Bauten wie Fahrgeschäften, Bühnen oder mobile Videowände auch andere Freizeitanlagen wie zum Beispiel Sommerrodelbahnen. Dafür sind sie nicht nur im ganzen Bundesgebiet, sondern auch weltweit im Einsatz. In diesem Jahr feiert die Prüfstelle ihr 30. Jubiläum.